04.03.2009 - 4.30 Satzung über die Erstattung von Schülerfahrkost...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.30
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis90/Die Grünen
- Datum:
- Mi., 04.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Satzung über die Erstattung von Schülerfahrkosten
sowie die Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt
Potsdam vom 12. Juli 2006, zuletzt geändert durch die Erste Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erstattung von Schülerfahrkosten sowie die
Beförderung von Schülerinnen und Schülern der Landeshauptstadt Potsdam vom 10.
Juli 2008 (Vorlage: 08/SVV/0637) wird wie folgt geändert:
1. §
2 Abs. 2 erhält die Fassung
(2) Erstattungsfähig sind die für den Weg zwischen der
Hauptwohnung und der Schule anfallenden Fahrtkosten, wenn die nachfolgenden
Entfernungsgrenzen zwischen der Hauptwohnung und der besuchten Schule
überschritten werden:
Primarstufe 1,0
km
Sekundarstufe I 2,0
km
Sekundarstufe II 3,0
km.
2. §
6 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
(4) Der Eigenanteil an den notwendigen Schülerfahrtkosten
nach Absatz 1 reduziert sich für das 2. schulpflichtige Kind auf 50 %; für jedes weitere schulpflichtige
Kind werden die notwendigen Fahrtkosten bis zu der in Abs. 2 genannten Grenze
erstattet. Voraussetzung ist, dass mindestens zwei oder mehr Kinder eines
Haushalts zum berechtigten Personenkreis gemäß § 1 Absatz 1 Nr. 1 dieser
Satzung gehören und die Erstattungsvoraussetzungen entsprechend § 2, Abs. 1, 2,
3 und 6 erfüllen.