28.01.2009 - 6.34 2. Änderungssatzung Abfallgebührensatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.34
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Datum:
- Mi., 28.01.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Gesundheit und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Vorlage wird von der Beigeordneten für
Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller
eingebracht.
Der Ältestenrat
empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.
Änderungsantrag:
Der Stadtverordnete Jäkel beantragt namens
der Fraktion DIE LINKE:
Im Punkt
2. ist der letzte Halbsatz, ab „... und ab dem Jahr 2010 ...“ zu streichen.
Ergänzungsantrag:
Der
Stadtverordnete Boede, Die Andere, beantragt:
Der
Beschlusstext ist um einen Punkt 3 mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu ermitteln, in welcher Höhe die aus Überzahlung in den Vorjahren gebildeten Rücklagen/Rückstellungen zu verzinsen wären. Dieser Betrag ist bei der Berechnung der Abfallgebühren spätestens 2010 gebührenmindernd zu verrechnen. Es ist sicherzustellen, dass die Mehrkosten nicht auf die Gebühren umgelegt werden.
Der
Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner stellt klar, dass es
keine Rechtsgrundlage für eine Verzinsung aus dem Kommunalabgaberecht gebe.
Einzige spezielle Ausnahme sei lt. KAG eine planmäßige, von vornherein
einkalkulierte Rücklage.
Abstimmung:
Die von
der Fraktion DIE LINKE beantragte Änderung im Punkt 2. wird
mit 21
Nein-Stimmen abgelehnt,
bei 18
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die vom
Stadtverordneten Boede, Die Andere, beantragte Ergänzung um einen Punkt 3. wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei
einigen Stimmenthaltungen.
Der
Stadtverordnete Kaminski, Fraktion DIE LINKE, bittet darum, der Niederschrift die Rechtsgrundlage
beizufügen, weshalb Bürgern, die nicht mehr in Potsdam wohnen, überhöhte
Gebühren nicht rückerstattet werden können.
(siehe
Antwort auf die Kleine Anfrage, DS 09/SVV/0099).
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Zweite
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die
Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (2. Änderungssatzung
Abfallgebührensatzung) gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage.
2.
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass sich vor dem Hintergrund
der vollständigen Auflösung der Rückstellungen aus Abfallgebühren in Höhe von
4.094.595,54 € für das Jahr 2009 die Abfallmengengebühr um 31 %, die
Abfallgrundgebühr für Personen um 29,5 % und die für Gewerbebetriebe um 28,6 %
verringert und ab dem Jahr 2010 mit Preissteigerungen zwischen 40 und 70 % in
den einzelnen Gebührensätzen zu rechnen ist.
Anlagen zur Vorlage
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