28.01.2009 - 6.34 2. Änderungssatzung Abfallgebührensatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller eingebracht.

 

Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Jäkel beantragt namens der Fraktion DIE LINKE:

 

Im Punkt 2. ist der letzte Halbsatz, ab „... und ab dem Jahr 2010 ...“ zu streichen.

 

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Boede, Die Andere, beantragt:

 

Der Beschlusstext ist um einen Punkt 3 mit folgendem Wortlaut zu ergänzen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu ermitteln, in welcher Höhe die aus Überzahlung in den Vorjahren gebildeten Rücklagen/Rückstellungen zu verzinsen wären. Dieser Betrag ist bei der Berechnung der Abfallgebühren spätestens 2010 gebührenmindernd zu verrechnen. Es ist sicherzustellen, dass die Mehrkosten nicht auf die Gebühren umgelegt werden.

 

 

Der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Service Herr Exner stellt klar, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Verzinsung aus dem Kommunalabgaberecht gebe. Einzige spezielle Ausnahme sei lt. KAG eine planmäßige, von vornherein einkalkulierte Rücklage.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion DIE LINKE beantragte Änderung im Punkt 2. wird

 

mit 21 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 18 Ja-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Stadtverordneten Boede, Die Andere, beantragte Ergänzung um einen Punkt 3. wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

 

 

 

 

 

Der Stadtverordnete Kaminski, Fraktion DIE LINKE, bittet darum, der  Niederschrift die Rechtsgrundlage beizufügen, weshalb Bürgern, die nicht mehr in Potsdam wohnen, überhöhte Gebühren nicht rückerstattet werden können.

(siehe Antwort auf die Kleine Anfrage, DS 09/SVV/0099).

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Abfallentsorgung der Landeshauptstadt Potsdam (2. Änderungssatzung Abfallgebührensatzung) gemäß Wortlaut der beiliegenden Anlage.

 

2.      Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis, dass sich vor dem Hintergrund der vollständigen Auflösung der Rückstellungen aus Abfallgebühren in Höhe von 4.094.595,54 € für das Jahr 2009 die Abfallmengengebühr um 31 %, die Abfallgrundgebühr für Personen um 29,5 % und die für Gewerbebetriebe um 28,6 % verringert und ab dem Jahr 2010 mit Preissteigerungen zwischen 40 und 70 % in den einzelnen Gebührensätzen zu rechnen ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme

und zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen