28.01.2009 - 6.35 Änderung des Beschlusses 08/SVV/1007 zur Frakti...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Sitzungsleitung:

Stellvertretender Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Herr Teuteberg

 

Die DS 09/SVV/0053 wird vom Stadtverordneten Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung eingebracht.

 

Ergänzungsantrag:

Namens der Fraktion DIE LINKE beantragt die Stadtverordnete Dr. Müller folgende Ergänzung des Punktes 1:

 

In den Haushalt 2009, Konto 5492000, werden die Mittel für die Fraktionsfinanzierung in der Höhe eingestellt, mit der die finanzielle Ausstattung der Fraktionen auf dem Stand gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 3. Dezember 2008 gewährleistet bleibt.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Schwemmer, DVU, beantragt:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

1.      ... Der verbleibende Teil in Höhe von 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf Fraktionen und Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen Fraktionsstatus erlangen (Gruppen) und Einzelstadtverordnete aufgeteilt, dass dieser mit der Zahl der Mitglieder der Fraktionen, Gruppe und Einzelstadtverordneten multipliziert und durch die Gesamtzahl der Mitglieder von Fraktionen, Gruppen oder Einzelstadtverordneten dividiert wird. Aus der Summe von Sockelbetrag und Pro-Kopf-Betrag ergibt sich die jährliche Zuweisung an die Fraktionen und Gruppen. Einzelstadtverordnete erhalten nur den Pro-Kopf-Betrag.

 

2.      Die Fraktionen,  Gruppen  und Einzelstadtverordneten haben gesonderte Konten zu führen. Die Zuweisungen werden monatlich anteilig bis spätestens 5. des jeweiligen Monats auf diese Konten überwiesen. Bei Änderungen in der Zahl der Mitglieder von Fraktionen, Gruppen und Einzelstadtverordneten ist die Zuweisung neu zu berechnen. Die geänderte Zuweisung erfolgt in dem Monat, in dem die Änderung eingetreten ist.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Boede beantragt namens der Stadtverordneten Grimm und Herzberg, Die Andere:

 

Der letzte Satz entfällt und wird durch folgenden Absatz ersetzt: Dieser Beschluss gilt rückwirkend ab Geltung des Ausgangsbeschlusses. Bislang auf Grund der alten Beschlusslage nicht an die Gruppen Die Andere und BürgerBündnis erfolgte Zahlungen bzw. auf dieser Basis getätigte Mehrzahlungen an die Fraktionen werden innerhalb des Haushaltsjahres 2009 verrechnet und ausgeglichen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Dr. Müller, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Überweisung mit den o. g. Änderungs-/Ergänzungsanträgen in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 09/SVV/0053 – mit den o. g. Änderungen und Ergänzungenin den Hauptausschuss wird

 

mit 22 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In dem Beschluss der 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zur Fraktionsfinanzierung vom 3. Dezember 2008 werden die Punkte 1 und 2 wie folgt neu gefasst:

 

  1. Die für die Fraktionsfinanzierung zur Verfügung stehenden Mittel sind in den Haushalt, Konto 5492000, eingestellt. Von dem dort festgesetzten Betrag wird ein Anteil von 30 % als Sockelbetrag zu gleichen Teilen auf alle Fraktionen aufgeteilt. Der verbleibende Teil in Höhe von 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf Fraktionen und Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen Fraktionsstatus erlangen (Gruppen) aufgeteilt, dass dieser mit der Zahl der Mitglieder der Fraktionen bzw. Gruppe multipliziert und durch die Gesamtzahl der Mitglieder von Fraktionen und Gruppen dividiert wird. Aus der Summe von Sockelbetrag und Pro-Kopf-Betrag ergibt sich die jährliche Zuweisung an die Fraktionen und Gruppen.

  2. Die Fraktionen und Gruppen haben gesonderte Konten zu führen. Die Zuweisungen werden monatlich anteilig bis spätestens 5. des jeweiligen Monats auf diese Konten überwiesen. Bei Änderungen in der Zahl der Mitglieder von Fraktionen oder Gruppen ist die Zuweisung neu zu berechnen. Die geänderte Zuweisung erfolgt in dem Monat, in dem die Änderung eingetreten ist.

 

 

Dieser Beschluss wird zum 1. Januar 2009 wirksam.