28.01.2009 - 6.35 Änderung des Beschlusses 08/SVV/1007 zur Frakti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.35
- Zusätze:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung
- Datum:
- Mi., 28.01.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Sitzungsleitung:
Stellvertretender
Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Herr Teuteberg
Die DS 09/SVV/0053 wird vom Stadtverordneten Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung eingebracht.
Ergänzungsantrag:
Namens
der Fraktion DIE LINKE beantragt die Stadtverordnete Dr. Müller folgende Ergänzung
des Punktes 1:
In den Haushalt 2009, Konto 5492000, werden die Mittel für die Fraktionsfinanzierung in der Höhe eingestellt, mit der die finanzielle Ausstattung der Fraktionen auf dem Stand gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 3. Dezember 2008 gewährleistet bleibt.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Schwemmer, DVU, beantragt:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
1. ... Der verbleibende Teil in Höhe
von 70 % der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf
Fraktionen und Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen
Fraktionsstatus erlangen (Gruppen) und Einzelstadtverordnete aufgeteilt,
dass dieser mit der Zahl der Mitglieder der Fraktionen, Gruppe und
Einzelstadtverordneten multipliziert und durch die Gesamtzahl der
Mitglieder von Fraktionen, Gruppen oder Einzelstadtverordneten dividiert
wird. Aus der Summe von Sockelbetrag und Pro-Kopf-Betrag ergibt sich die
jährliche Zuweisung an die Fraktionen und Gruppen. Einzelstadtverordnete
erhalten nur den Pro-Kopf-Betrag.
2.
Die
Fraktionen, Gruppen und Einzelstadtverordneten haben
gesonderte Konten zu führen. Die Zuweisungen werden monatlich anteilig bis
spätestens 5. des jeweiligen Monats auf diese Konten überwiesen. Bei Änderungen
in der Zahl der Mitglieder von Fraktionen, Gruppen und
Einzelstadtverordneten ist die Zuweisung neu zu berechnen. Die geänderte
Zuweisung erfolgt in dem Monat, in dem die Änderung eingetreten ist.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Boede beantragt namens der Stadtverordneten Grimm und Herzberg,
Die Andere:
Der letzte Satz entfällt und wird durch folgenden Absatz ersetzt: Dieser Beschluss gilt rückwirkend ab Geltung des Ausgangsbeschlusses. Bislang auf Grund der alten Beschlusslage nicht an die Gruppen Die Andere und BürgerBündnis erfolgte Zahlungen bzw. auf dieser Basis getätigte Mehrzahlungen an die Fraktionen werden innerhalb des Haushaltsjahres 2009 verrechnet und ausgeglichen.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Dr. Müller, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Überweisung mit
den o. g. Änderungs-/Ergänzungsanträgen in den Hauptausschuss.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 09/SVV/0053 – mit den o. g. Änderungen und Ergänzungen – in
den Hauptausschuss wird
mit 22
Ja-Stimmen angenommen,
bei
einigen Gegenstimmen
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In
dem Beschluss der 3. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der
Landeshauptstadt Potsdam zur Fraktionsfinanzierung vom 3. Dezember 2008 werden
die Punkte 1 und 2 wie folgt neu gefasst:
- Die
für die Fraktionsfinanzierung zur Verfügung stehenden Mittel sind in den
Haushalt, Konto 5492000, eingestellt. Von dem dort festgesetzten Betrag
wird ein Anteil von 30 % als Sockelbetrag zu gleichen Teilen auf alle
Fraktionen aufgeteilt. Der verbleibende Teil in Höhe von 70 % der zur
Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf Fraktionen
und Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen Fraktionsstatus
erlangen (Gruppen) aufgeteilt, dass dieser mit der Zahl der Mitglieder der
Fraktionen bzw. Gruppe multipliziert und durch die Gesamtzahl der
Mitglieder von Fraktionen und Gruppen dividiert wird. Aus der Summe von
Sockelbetrag und Pro-Kopf-Betrag ergibt sich die jährliche Zuweisung an
die Fraktionen und Gruppen.
- Die
Fraktionen und Gruppen haben gesonderte Konten zu führen. Die Zuweisungen
werden monatlich anteilig bis spätestens 5. des jeweiligen Monats auf
diese Konten überwiesen. Bei Änderungen in der Zahl der Mitglieder von
Fraktionen oder Gruppen ist die Zuweisung neu zu berechnen. Die geänderte
Zuweisung erfolgt in dem Monat, in dem die Änderung eingetreten ist.
Dieser
Beschluss wird zum 1. Januar 2009 wirksam.