28.01.2009 - 6.66 Vermeidung der erhöhten Umsatzsteuerpflicht für...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Diese Vorlage wird von der Stadtverordneten Wicklein namens der Fraktion SPD eingebracht.

 

Entsprechend den anschließenden Erläuterungen der Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport Frau Fischer seien das Ein-Euro-Essen bzw. das kostenlose Essen von der aktuellen Situation nicht betroffen, da sich die Stadt satzungsgemäß dazu verpflichtet habe. Der Oberbürgermeister habe sich an den Städte- und Gemeindebund und an den Deutschen Städtetag gewandt mit der Bitte, darüber nachzudenken, das Produkt Schulessen generell mit einem niedrigeren Steuersatz zu versehen. Im Weiteren informiert Frau Fischer über das in Potsdam praktizierte Verfahren, wonach die Schulkonferenzen darüber entscheiden, welchen Caterer sie wählen; die entsprechenden Rahmenverträge werden von der Stadtverwaltung mit den Caterern abgeschlossen. Bestandteil dieser Rahmenverträge sei u. a., dass eine  Mehrwertsteuererhöhung auf den Preis umgelegt werden könne. In Gesprächen des Fachbereiches Schule und Sport mit den anbietenden Caterern wurde deutlich, dass Essenangebote einer so genannten Bietergemeinschaft einen Teil des Schulessens mit 7 % besteuert, andere, z. B. die AWO, immer schon 19 % Mehrwertsteuer  erhoben habe. Die Entscheidung über die Zusammenarbeit der Schulen mit entsprechenden Caterern  werde ausschließlich von den Schulen getroffen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schröder, Fraktion CDU/ANW, beantragt die Überweisung der drei Vorlagen in den Ausschuss für Bildung und Sport.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 09/SVV/0007, 09/SVV/0056 und 09/SVV/0081 in den Ausschuss für Bildung und Sport wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

 

Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE entsprechend ist die Behandlung der Tagesordnungspunkte 6.13, 6.14 und 6.66 wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Gesprächen mit den in Potsdam tätigen Anbietern von Schulessen darauf hinzuwirken, dass die unternehmerische Organisation der Belieferung so gestaltet wird, dass die erhöhte Umsatzsteuerpflicht für die Schulessensausgabe vermieden wird. Wenn sich dabei keine an den Interessen der Schüler und Eltern orientierte Lösung ergeben sollte, muss eine Neuausschreibung der Leistung geprüft werden. Darüber soll im März der Stadtverordnetenversammlung berichtet werden.