01.04.2009 - 7.27 Gartenanlage "Pomonatempel"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Schubert namens der Fraktion SPD eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Ungeachtete aller rechtlichen Würdigungen werden alle in städtischem Eigentum liegenden Parzellen der Gartenanlage „Pomonatempel“ nicht als Erholungsgärten, sondern als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes behandelt.

 

Über die abzuschließenden Verträge, auch bei einer Neuverpachtung, ist zu sichern, dass der besonderen Ausnahmesituation (Lage innerhalb des Weltkulturerbes) Rechnung getragen wird und insbesondere keine Ausweitung baulicher Anlagen erfolgt (Begrenzung der Lauben auf 15 m² und max. 3 Meter Höhe). Die Anlage ist für die Öffentlichkeit durchlässig zu gestalten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

 

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Anlagen