01.04.2009 - 7.36 Anhebung der Potsdamer Sozialhilfe

Beschluss:
abgelehnt
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Diese Vorlage wurde den Stadtverordneten in einer neuen Fassung  (mit Datum vom 23.03.2009) ausgereicht und wird von der Stadtverordneten Schulze namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht.

 

Entsprechend den anschließenden Ausführungen der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller werde die Grundsicherung nach Regelsätzen gezahlt, die im Land Brandenburg durch die Landesregierung festgesetzt wird und an die man gebunden sei. Die Stadt als HSK-Gemeinde sehe keine Möglichkeit, die finanziellen Kosten  zu tragen.

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion DIE LINKE ist die Behandlung dieser Vorlage wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Gutachten über die tatsächlichen Lebenshaltungskosten von Potsdamerinnen und Potsdamer durch einen unabhängigen Wohlfahrtsverband, z. B. die Paritäter, erstellen zu lassen. Auf der Basis der Ergebnisse des Gutachtens ist über eine Erhöhung der Sozialhilfe für Bürger der Landeshauptstadt Potsdam zu entscheiden, die nicht Empfänger von Leistungen aus dem SGB II und XII sind.

 

Das Ergebnis des Gutachtens ist der Stadtverordnetenversammlung Potsdam im September 2009 vorzulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.