06.05.2009 - 5.35 Änderung B-Plan Nr. 64
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.35
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 06.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
09/SVV/0291 Änderung B-Plan Nr. 64
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ausschuss
für Stadtplanung und Bauen hat folgender von der Antragstellerin
übernommenen geänderten Fassung zugestimmt:
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert ,für den rechtskräftigen B-Plan Nr.
64 „Garde – Ulanen – Kaserne“, ein
Änderungsverfahren.mit dem Ziel einzuleiten, im Rahmen der
Fortschreibung des Rahmenplanes Bornstedter Feld zu prüfen, in wie weit die
an der Einmündung des Ulanenwegs in den Brentanoweg als WA ausgewiesene
Splitterfläche als öffentliche Grünfläche festzusetzen festgesetzt
werden könnte.
Änderungsantrag:
Der
Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt folgende Änderung des
Beschlusstextes:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplanes Bornstedter Feld eine Änderung des B-Plans Nr. 64 „Garde-Ulanen-Kaserne“ zu prüfen. Ziel der Änderung ist, die an der Einmündung des Ulanenweges in den Brentanoweg als WA ausgewiesene Splitterfläche als öffentliche Grünfläche festzusetzen.
Vor
Vorliegen des Prüfergebnisses sind keine Veränderungen des Status quo
vorzunehmen. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen ist einmal pro Quartal
über den Stand zu informieren.
Geschäftsordnungsantrag:
Der
Oberbürgermeister beantragt, die Rücküberweisung der DS
09/SVV/0201 mit dem o. g. Änderungsantrag in den Ausschuss für
Stadtplanung und Bauen.
Abstimmung:
Dieser
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, für den rechtskräftigen
B-Plan Nr. 64 „Garde – Ulanen –
Kaserne“ ein Änderungsverfahren mit dem Ziel einzuleiten, die an der Einmündung
des Ulanenwegs in den Brentanoweg als WA ausgewiesene Splitterfläche als
öffentliche Grünfläche festzusetzen.