06.05.2009 - 6.44 Sicherung des öffentlichen Uferparks am Griebni...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Boede namens der Stadtverordneten Grimm und Herzberg, Die Andere, eingebracht.

 

Im Verlauf der Diskussion werden die beiden ersten Absätze von den Antragstellern zusammengefasst und der letzte Absatz wie folgt geändert:

 

Parallel zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zum Uferpark Griebnitzsee wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, ob der Uferweg (vorübergehend) uferseitig an nicht nutzbaren privaten Grundstücken vorbeigeführt werden kann und welche finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen dazu geschaffen werden müssen.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Rietz, Fraktion CDU/ANW, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 09/SVV/0436 in den Hauptausschuss wird

 

mit 26 Ja-Stimmen angenommen,

bei 21 Nein-Stimmen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen, um die öffentliche Zugänglichkeit des Uferweges am Griebnitzsee dauerhaft sicherzustellen.

 

In Bereichen, in denen eine öffentliche Nutzung nicht rechtlich zuverlässig gesichert ist, soll der Erwerb der Grundstücksteile angestrebt werden, die für eine Umsetzung des geplanten öffentlichen Uferparks erforderlich sind. Ist ein Ankauf nicht möglich, wird der Oberbürgermeister beauftragt, Enteignungsverfahren gem. Art. 15 des Grundgesetzes einzuleiten.

 

Parallel dazu wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, ob der Uferweg (vorübergehend) uferseitig an nicht nutzbaren privaten Grundstücken vorbeigeführt werden kann und welche finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen dazu geschaffen werden müssen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

Ablehnung:

Stimmenthaltung: