06.05.2009 - 6.44 Sicherung des öffentlichen Uferparks am Griebni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.44
- Zusätze:
- Stadtverordnete Grimm, Herzberg und Boede, Die Andere
- Datum:
- Mi., 06.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Boede namens der Stadtverordneten Grimm und
Herzberg, Die Andere, eingebracht.
Im
Verlauf der Diskussion werden die beiden ersten Absätze von den Antragstellern
zusammengefasst und der letzte Absatz wie folgt geändert:
Parallel zur Umsetzung der gefassten Beschlüsse zum Uferpark Griebnitzsee wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, ob der Uferweg (vorübergehend) uferseitig an nicht nutzbaren privaten Grundstücken vorbeigeführt werden kann und welche finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen dazu geschaffen werden müssen.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Der
Stadtverordnete Rietz, Fraktion CDU/ANW, beantragt die Überweisung in
den Hauptausschuss.
Abstimmung:
Die Überweisung
der DS 09/SVV/0436 in den Hauptausschuss wird
mit 26
Ja-Stimmen angenommen,
bei 21
Nein-Stimmen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen zu
veranlassen, um die öffentliche Zugänglichkeit des Uferweges am Griebnitzsee
dauerhaft sicherzustellen.
In
Bereichen, in denen eine öffentliche Nutzung nicht rechtlich zuverlässig
gesichert ist, soll der Erwerb der Grundstücksteile angestrebt werden, die für
eine Umsetzung des geplanten öffentlichen Uferparks erforderlich sind. Ist ein
Ankauf nicht möglich, wird der Oberbürgermeister beauftragt,
Enteignungsverfahren gem. Art. 15 des Grundgesetzes einzuleiten.
Parallel
dazu wird der Oberbürgermeister beauftragt, zu prüfen, ob der Uferweg
(vorübergehend) uferseitig an nicht nutzbaren privaten Grundstücken
vorbeigeführt werden kann und welche finanziellen und rechtlichen
Voraussetzungen dazu geschaffen werden müssen.