03.06.2009 - 3.8 Bebauungsplan Nr. 34-2 "Katharinenholzstraße / ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Änderung des vorletzten Satzes  in der Anlage 1 – Planungsziele - zugestimmt:

Zugelassen werden sollen Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen auf jeweils mindestens 500 m² großen Grundstücken auf Grundstücken von jeweils über 500 m².

 

Abstimmung:

Die vom o. g. Ausschuss empfohlene Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ ist gemäß § 2  Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ in seinen Geltungsbereichsgrenzen ist gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße“ herauszulösen (s. Anlagen 1 und 2).

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen