03.06.2009 - 6.15 Standort Freizeitbad

Beschluss:
geändert beschlossen
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Namens der Fraktionen CDU/ANW, SPD und FDP/Familienpartei wird diese Vorlage vom Stadtverordneten Schröder eingebracht. Der Termin in der letzten Zeile des Beschlusstextes wird von den Antragstellerinnen vom „Januar 2010“ in „September 2009“ geändert.

 

Anträge zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg, Fraktion DIE LINKE, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss sowie in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.  Vom Stadtverordneten Boede, Die Andere wird die Überweisung ebenfalls  in den Ausschuss für Finanzen beantragt.

 

Abstimmung:

Diese  Geschäftsordnungsanträge werden

 

mit 30 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 21 Ja-Stimmen.

 

 

Nach 9 Diskussionsrednern stellt der Stadtverordnete Schultheiß, Fraktion CDU/ANW, den Geschäftsordnungsantrag, ‚Schluss der Debatte und Abstimmung’. Nachdem sich alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben, wird dieser Geschäftsordnungsantrag mit 30 Ja-Stimmen angenommen, bei 21 Nein-Stimmen.

 

 

 

 

 

Die Behandlung dieser Vorlage ist wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Biosphäre im Volkspark und ihre unmittelbare Umgebung als einen möglichen Standort für ein neu zu errichtendes Freizeitbad zu prüfen.

 

Im Rahmen der Prüfung ist zu untersuchen, ob sich eine mögliche Rückzahlung von Fördermitteln durch die Einsparung von Unterhaltungskosten für die Biosphäre wirtschaftlich darstellen lässt sowie die touristische Nutzung des Freizeitbades gegenüber dem Fördermittelgeber eindeutig dargelegt werden kann

 

Darüber hinaus sind in die Standortprüfung das Gelände am Brauhausberg sowie das ehemalige Straßenbahndepot an der Heinrich-Mann-Allee einzubeziehen und in einem Ranking zum Standort Volkspark darzustellen.

 

Über das Ergebnis der Prüfung ist der SVV in ihrer Sitzung im September 2009 zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 28 Ja-Stimmen angenommen,

bei 18 Nein-Stimmen

und  5 Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen