03.06.2009 - 6.54 Bebauungsplan Nr. 2 "Horstweg-Süd", Teilbereich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/An den Kopfweiden, ist gemäß § 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in einem 4. Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlagen 1 und 2). Das in Anlage 3 dargestellte städtebauliche Konzept soll die Grundlage für die Bearbeitung des Bebauungsplans sein (s. Anlage 3).

 

2.      Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich Horstweg/An den Kopfweiden, ist zu Teilen aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, Teilbereich „Nuthewinkel“, herauszulösen (s. Anlagen 1 und 2).

 

3.      Das Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 4).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei  1 Gegenstimme

und 2 Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen