02.09.2009 - 5.2 Bebauungsplan Nr. 8B "Teilbereich Dorfstraße 7-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat der Vorlage  mit folgenden Hinweisen zugestimmt, deren Realisierung von der Verwaltung zugesagt wird:

 

An die Verwaltung  wird die Bitte des Investors herangetragen zu prüfen, ob in der Firstausrichtung Änderungen zugelassen werden können.

 

Die Verlängerung des Gehrechts an der Nordseite (Grenze zum Grundstück „Gottschalk“) bis zum Uferweg soll im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor festgehalten und der gesamte Weg grundbuchlich gesichert werden.

 

Bei der Festsetzung der Gestaltung der Randbebauung zur Dorfstraße ist die sensible örtliche Situation (dörflicher Charakter um die Dorfkirche auf der gegenüberliegenden Seite) zu berücksichtigen.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 8B „Teilbereich Dorfstraße 7- 9“, OT Groß Glienicke, Westliche Fläche Glienicker Dorfstraße 7 - 9, ist gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 a BauGB in einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (siehe Anlagen 1 und 2).

 

Das in Anlage 3 dargestellte Bebauungskonzept soll die Grundlage für die weitere Bearbeitung der Bebauungsplan-Änderung sein (s. Anlage 3).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen