02.09.2009 - 6.19 Keine Tarifflucht in städtischen Unternehmen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage mit folgender Ergänzung des 1. Satzes zugestimmt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei Betriebsübergang von Beschäftigten in kommunalen Unternehmen der Stadt Potsdam und deren Tochtergesellschaften die für die Bereiche geltenden Tarife Anwendung finden.

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlene Ergänzung wird

 

mit 28 Ja-Stimmen angenommen,

bei 12 Nein-Stimmen

und 5 Stimmenthaltungen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass bei Betriebsübergang von Beschäftigten in kommunalen Unternehmen der Stadt Potsdam und deren Tochtergesellschaften die für die Bereiche geltenden Tarife Anwendung finden.

 

Insbesondere soll sichergestellt werden, dass die Beschäftigten nach Gründung von Tochtergesellschaften oder Überführung von Arbeitsverhältnissen in andere Gesellschaften nicht nach niedrigeren Tarifen bezahlt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 6 Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

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Anlagen