02.09.2009 - 8.28 Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister bittet um Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller eingebracht.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim "Geschwister Scholl" zum 30.04.2007 wird gemäß § 7 Ziffer 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.

 

2.      Dem Oberbürgermeister, Herrn Jann Jakobs, wird für die Wahrnehmung der nach      Eigenbetriebsverordnung der Werkleitung des Eigenbetriebes Seniorenwohnheim "Geschwister Scholl" obliegenden Aufgaben im Geschäftsjahr 2007 gemäß § 7 Ziff. 5 der Eigenbetriebsverordnung Entlastung erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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