02.09.2009 - 8.54 Parkplätze auf dem Gelände der Stadtverwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.54
- Zusätze:
- Gruppe Die Andere
- Datum:
- Mi., 02.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Parken von Autos auf dem Gelände des
Stadthauses künftig auch von Stadtverordneten Gebühren zu erheben. Von der
Gebührenpflicht sind Menschen mit Behinderungen ausgenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2009 in einer Mitteilungsvorlage
über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.