02.09.2009 - 8.54 Parkplätze auf dem Gelände der Stadtverwaltung

Beschluss:
abgelehnt
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Grimm namens der Gruppe Die Andere  eingebracht.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für das Parken von Autos auf dem Gelände des Stadthauses künftig auch von Stadtverordneten Gebühren zu erheben. Von der Gebührenpflicht sind Menschen mit Behinderungen ausgenommen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im Dezember 2009 in einer Mitteilungsvorlage über die ergriffenen Maßnahmen zu informieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.