07.10.2009 - 6.2 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Hauptausschuss empfiehlt, die Satzung (Diskussionsstand: 27.08.2009) mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

  1. Im § 3 Abs. 2 wird der 2. Anstrich wie folgt geändert:

- die Stellvertreter der/des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung in Höhe von 50 €,

 

  1. Im § 5 Abs. 2 wird der 3. Anstrich wie folgt geändert:

            - die Teilnahme an maximal 4 Fraktions- oder Gruppensitzungen im Monat ...

 

sowie den redaktionellen Änderungen der Anlagen 1 und 2, die jetzt Anlage V und B sind. Im Satzungstext sind die Verweise darauf entsprechend zu ändern.

 

Die Ortsbeiräte Eiche, Fahrland, Golm, Grube, Groß Glienicke, Marquardt, Neu Fahrland, Satzkorn und Uetz Paaren haben der Vorlage – hier: Entschädigung der Ortsvorsteher - zugestimmt  bzw. sie zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Hauptausschuss empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung beantragt, den § 10 wie folgt zu ändern:

Die Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 

Abstimmung:

Diese Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

 

Ergänzungsantrag:

Die Gruppe Die Andere beantragt:

 

In § 5 (2) wird der folgende Anstrich ergänzt:

-          die Teilnahme fraktionsloser Stadtverordneter zur Begründung und Einbringung eigener Anträge in den Sitzungen von Fachausschüssen oder Ortsbeiräten

 

Abstimmung:

Diese Ergänzung wird

 

mit  26 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei  20 Ja-Stimmen.

 

Ergänzungsantrag:

Die Gruppe Die Andere beantragt:

 

§ 3 (2) ist wie folgt zu ergänzen:

Ergänzung einer monatlichen zusätzlichen Aufwandsentschädigung 

- die Fraktions- und Gruppenvorsitzenden in Höhe von 180 €

 

Abstimmung:

Diese Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

In die Niederschrift ist als Protokollnotiz die Aussage des Oberbürgermeisters aufzunehmen, dass die Aufwandsentschädigung für den Migrantenbeirat nicht Gegenstand der Entschädigungssatzung  für die Stadtverordnetenversammlung sein könne und dafür gesonderte Regelungen getroffen werden, die den bisherigen entsprechen.

 

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und Ortsbeiräte sowie der mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten Bürger der Landeshauptstadt Potsdam (Entschädigungssatzung) gemäß Anlage.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen