07.10.2009 - 7.16 Bebauungsplan SAN B-06 (Block 16) - Aufstellung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Oberbürgermeister bittet um Abstimmung ohne Ausschussüberweisung.

 

Die Vorlage wird vom Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Herrn Klipp eingebracht.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Bebauungsplan SAN B–06 ( Block 16) ist in einem beschleunigten Verfahren gemäß

§ 2 Abs.1  BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 1 Nr.1 BauGB aufzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 1 Gegenstimme

und zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen