25.11.2008 - 8 Eingabe 36/08 - Gebührenbescheid
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 25.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:50
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Der
Eingabeverfasser schreibt in seiner Eingabe, dass er mit der Bearbeitung und
dem Bescheid seines Widerspruches nicht einverstanden sei. Gegen den
Gebührenbescheid habe er Widerspruch eingelegt, da er keine Firma zum Abpumpen
seiner Fäkaliengrube bestellt habe.
Er
bittet den Ausschuss die Ablehnung
seines Widerspruches zu überprüfen.
Dazu
stellt Herr Schüler klar, dass der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden nicht
berechtigt sei, sich mit Widerspruchsverfahren zu beschäftigen. Er könne
lediglich zu Fragen
der
Bearbeitungsweise Stellung beziehen. In diesem Fall könne man nachfragen, warum
die Entleerung ohne Auftrag durchgeführt wurde.
Im
Ergebnis der Diskussion erfolgt folgende
Festlegung:
Die
Beigeordnete des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung und Bauen wird um eine
entsprechende
Stellungnahme dazu gebeten,
Der
Eingabeverfasser erhält einen Zwischenbescheid