01.12.2008 - 5.2 Umsetzung des Integrationskonzeptes

Beschluss:
vertagt
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Frau von Halem bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Müller informiert, dass derzeit ein Ausschreibungsverfahren läuft.

Sie weist darauf hin, dass die Forderung aus dem Antrag für einen Teil der derzeitigen Bewohner des Asylbewerberheimes nicht umsetzbar ist. Sie weist in diesen Zusammenhang u.a. auf die traumatisierten Menschen hin, die in der Einrichtung in einer geschützten Atmosphäre leben.

Sie macht deutlich, dass alle Bewohner, die mit Erfolg für ihre eigene Persönlichkeit in Wohnungen vermittelt werden können, auch tatsächlich in Wohnungen vermittelt werden.

Aktuell wird für acht Personen eine angemessene Wohnung gesucht. Die Verwaltung plädiert ausdrücklich dafür, sich für die jeweilige Situation des einzelnen Menschen einzusetzen.

Frau Müller bietet den Ausschussmitgliedern an, einen Besichtigungstermin vor Ort zu organisieren.

 

Frau von Halem erklärt, dass ihr bekannt ist, dass in der Einrichtung auch traumatisierte Menschen leben. Aus ihrer Sicht müssen diese aber nicht an diesem Standortleben und betreut werden.

Auch ist nicht klar, dass einige der betroffenen Menschen dort wohnen möchten.

Sie fragt, wie viele Menschen in der Einrichtung leben, für die derzeit keine Wohnung gesucht wird.

Sie würde das Angebot von Frau Müller gern annehmen und im Rahmen des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vor Ort zu gehen.

 

Frau Schulze fragt Frau von Halem, ob der Termin der Konzepterarbeitung im Antrag verändert werden könne.

 

Frau Müller weist darauf hin, dass traumatisierte Menschen oft Probleme haben, auf Dritte zuzugehen und um Beratungsgespräche zu bitten.

Sie macht deutlich, dass sich die Vermittlung in Wohnungen immer nach dem Einzelfall richtet.

 

Herr Ernst informiert, dass an diesem Standort noch ca. 140 Personen (Asylbewerber) leben. Dies bedeutet, dass sich die räumliche Situation sehr verbessert hat.

Er informiert auch, dass bei vielen Bewohnern der Aufenthaltsstatus ungewiss ist.

Die Verweildauer beträgt bei ca. 44 % der Personen höchsten 2 Jahre und 31 % höchstens 4 Jahre.

Zu einzelnen Wohnungswünschen können keine Aussagen getroffen werden. Er betont aber, dass jeder einzelne Wunsch auf Unterbringung in eine Wohnung geprüft wird.

Er macht darauf aufmerksam, dass bei Umsetzung des vorliegenden Antrages bis zu 140 Einraumwohnungen plus einer gewissen Anzahl an Wohnungen, die noch zusätzlich bereit gehalten werden müssen, zur Verfügung stehen müssen.

 

Frau Müller weist auf die gesetzlichen Grundlagen nach dem Landesaufnahmegesetz hin.

Hiernach besteht eine Pflicht, auch ein Übergangswohnheim zur Verfügung zu halten.

 

Frau Grasnick macht deutlich, dass das Land die Pflichtausgabe an die Kommune übertragen hat. Dies ist in der Landeshauptstadt Potsdam gegeben und wird mit viel Aufwand und Sorge umgesetzt.

Ihrer Ansicht nach sollte die Fortschreibung des Integrationskonzeptes betrieben werden.

Sie schlägt vor, das Konzept fortzuschreiben und sich längerfristig Gedanken über Stadtteilarbeit zu machen und welche Angebote sich die LHP leisten kann.

Die Verteilung der Asylbewerber in der Stadt hält sich fachlich nicht für möglich.

 

Frau Dencker fragt, in welche Stadtteile die Vermittlung in Wohnungen stattgefunden hat, wie sich die Fluktuation gestaltet und warum die Zahl der Vermittlungen in Wohnungen so stark abgenommen hat.

 

Herr Ernst erklärt, dass die Zahl der Asylbewerber insgesamt rückläufig ist und somit auch die Anzahl derjenigen, die in Wohnungen vermittelt wurden.

Er erklärt, dass die Asylbewerber hauptsächlich in bezahlbaren Wohnraum vermittelt werden sollten. Diesen findet man vorwiegend in den Stadtteilen Stern, Drewitz und Schlaatz.

 

Frau Müller macht an dieser Stelle deutlich, dass durch die Verwaltung auch Standorte für kleinere Einrichtungen geprüft wurden. Bedauerlicherweise wurden keine geeigneten Standorte gefunden.

Sie appelliert an die Ausschussmitglieder, die tatsächlichen Möglichkeiten im Blick zu behalten.

 

Frau Schulze unterbreitet folgenden Änderungsvorschlag für den Beschlusstext:

Der OBM wird beauftragt, im Zusammenhang mit dem beschlossenen Integrationskonzept vom Juli 2008 ein Konzept zu erarbeiten, das die konkreten Schritte aufzeigt, wie das Asylbewerberheim am Lerchensteig zugunsten der Unterbringung von Asylsuchenden in zentraler innerstädtischer Lage ermöglicht.

Das Konzept soll in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung im Mai 2009 vorgelegt werden.

 

Frau von Halem kann sich grundsätzlich dem Vorschlag von Frau Schulze anschließen. Sie äußert aber Zweifel, dass es aktuell im Asylbewerberheim nicht mehr als 8 Personen gibt, die derzeit den Wunsch haben, in einer Wohnung zu leben.

 

Frau Müller weist darauf hin, dass gute Ideen auch umsetzbar sein müssen.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

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