13.01.2009 - 2.10 Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.01.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung
und Bauordnung) bringt die Vorlage ein. Er erinnert hier an die Ankündigung in
der Dezember-Sitzung im Ausschuss. Im Süden des Bereiches Filmpark der
Medienstadt Babelsberg soll der Standort für eine Kindertagesstätte
planungsrechtlich vorbereitet werden. Darüber hinaus sind im nördlichen Teil
Flächen für die Erweiterung des Filmparkes vorgesehen. Herr Goetzmann macht auf
die als Tischvorlage ausgereichte Anlage 4 aufmerksam. Der Kita-Standort ist
unstreitig im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB umsetzbar, die
Erweiterung des Plangebietes um den Wohnungsbau nur vertretbar, wenn der
ökologische Ausgleich weiterhin gewahrt werden kann.. Ein formales Problem
besteht darin, dass für die Einleitung des Verfahrens über das gesamte
Änderungsgebiet aufgrund der Größe (SO 6 Filmpark 40 Tm²) die Durchführung
einer Vorprüfung der Umweltauswirkungen gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 2 BauGB
erforderlich ist. Deshalb erfolgt der Vorschlag für einen gestuften
Aufstellungsbeschluss. Vereinfachtes Verfahren für die Kita. Sollte das
Verfahren der Vorprüfung zwischenzeitlich ergeben, dass keine erheblichen
Umweltauswirkungen durch die Planänderungen zu erwarten sind, könnte das
beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB auch für den gesamten
Änderungsbereich in Angriff genommen werden
Für Herrn
Dr. Seidel stellt sich die Aufgabe der Vorhaltefläche für die Straßenbahn als
Problem dar. Die Stadtentwicklung müsse einen weiteren Horizont haben. Hier
erinnert er z.B. an die Vorhalteflächen in Straßenbahn in Richtung Teltow etc.
Wenn die Trasse zugebaut würde, dann bestünde keine Möglichkeit mehr an dieser
Stelle. Seines Erachtens würde man hier keine verantwortungsvolle
Stadtentwicklungspolitik betreiben.
Herr
Jäkel schließt sich den Bedenken von Herrn Dr. Seidel an und erkundigt sich, ob
es einen anderen Vorschlag für eine Option Straßenbahntrasse gäbe.
Die
Ausschussvorsitzende fragt womit der Wegfall der Vorhaltefläche begründet sei;
Frau Hüneke schließt sich dem an und fragt, ob alle Möglichkeiten alternativer
Einordnung der Kita und des Wohnungsbaus geprüft worden sind.
Herr
Goetzmann äußert, dass im Hinblick auf Möglichkeiten für Wohnnutzung und
Kita nur eine Alternative besteht,
nämlich die Fläche zwischen Stahnsdorfer Straße und Marlene-Dietrich-Allee
(Vorausssetzung Vertragsbeendigung
Drehkulisse mit Folgekonflikten im Wirtschaftsstandort Medienstadt)
Es sei
zutreffend, dass es keine ausdrückliche Beschlussfassung zu einer Aufgabe der
Trassenvorhaltung gebe. Vielmehr sei ein Antrag zur Umsetzung der
Staßenbahnverbindung Babelsberg-Stern nach ausführlicher Diskussion der
negativen Ergebnissse der Kosten-Nutzen-Analyse in einem Workshop im April 2007
im SB-Ausschuss im Mai 2007 nochmals erörtert und dann in der StVV Juni 2007
zurückgezogen worden. Man könne also eine inhaltliche Positionierung hieran nur
indirekt ablesen. Die Verwaltung sei ferner davon ausgegangen, dass ohne eine
Förderung auch auf lange Sicht die Realisierung einer solch kostenintensiven
Trasse auch aus Eigenmitteln der Stadt nicht realisierbar sein werde.
Man könne
jedoch den Anspruch einer Trassenfreihaltung gleichwohl politisch setzen. Es
sei dann zu empfehlen, dies mit einem ausdrücklichen Beschlusspunkt
klarzustellen und in der Konsequenz die vorgelegten Planungsziele abzulehnen.
Auf die
Frage nach einer Trassenalternative teilt Herr Goetzmann mit, dass diese
geprüft worden ist. Ergebnis im
Zusammenhang mit der Erarbeitung der Kosten-Nutzen-Analyse war, dass hierfür
allenfalls die Trasse im Straßenverlauf Großbeerenstr. – Kopernikusstr. in
Betracht kommt, die bereits nach einer früheren Beschlusslage ausdrücklich nicht
weiter verfolgt werden soll.
Herr
Dr. Seidel stellt folgenden GO-Antrag:
Vertagung der Vorlage auf die
nächste Ausschusssitzung und Formulierung einer Alternative.
Abstimmung:
einstimmig
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“ ist für den Teilbereich
Emil-Jannings-/Heinrich-George-Straße zu ändern (s. Anlage 1). Das Verfahren
wird als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
2.
Die
Änderung soll auf den vergrößerten Teilbereich An der Sandscholle (s. Anlage 2)
ausgeweitet werden, falls eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a (1) Nr. 1
BauGB ergibt, dass die Planung voraussichtlich keine erheblichen
abwägungsrelevanten Umweltauswirkungen hat. Das Verfahren ist auch in diesem
Fall als beschleunigtes Verfahren durchzuführen.
3.
Das
Verfahren ist mit der Priorität 1I entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 3).
4.
Das
beiliegende Bebauungskonzept (s. Anlage 4) soll Ausgangspunkt der Planung sein.
Anlagen zur Vorlage
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