13.01.2009 - 2.11 Fortführung der Bebauungsplanverfahren Nr. 7A "...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.01.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Sie informiert, dass mit der Fortführung der Bebauungsplanverfahren die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung für das Wohnen und für Gewerbe unter Berücksichtigung der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume durch geeignete Festsetzungen zum Maß der Nutzung, zur Aufteilung der überbaubaren Flächen, sowie zu den erforderlichen Erschließungsanlagen geschaffen werden. Durch den Ortsbeirat Groß Glienicke ist bereits im Mai 2008 mit Beschlussfassung Rechnung getragen worden.
Im Dezember 2008 hat sich der OBR nochmals mit der Thematik
befasst und folgende Änderung/Ergänzung vorgeschlagen:
„Punkt 6. ist wie folgt zu ändern/zu ergänzen:
Ergänzung des Geltungsbereiches um die Fläche am Nordufer
des Groß Glienicker Sees bis zum Weg „Am Park“.
Planungsziel für diese Fläche:
- Sicherung als öffentliche Grünfläche,
- Sicherung der Uferkonzeption nördlich des B-Plans Nr. 8,
- Sicherung des öffentlichen Seezugangs und Verhinderung von
Einzäunung.“
Die Verwaltung schlägt vor, sich dem Votum des Ortsbeirates
GG anzuschließen.
Diskussionsbedarf besteht nicht.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Aufstellungsbeschluss für
den Bebauungsplan Nr. 7A „Wohnbebauung Nord“ vom 07.08.1997 wird
aufgehoben, das Verfahren wird eingestellt.
- Der Bebauungsplan Nr. 115
„Ullrich-Steinhauer-Straße“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Das
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
eine geordnete städtebauliche Entwicklung für die Zulässigkeit von Wohnen.
Die Gesamthöhe der baulichen Anlagen ist unter Berücksichtigung der
Einbringung in den sensiblen Landschaftsraum an die ortsübliche
Siedlungsstruktur anzupassen.
3. Der Bebauungsplan Nr. 116 „Interessentenweg“ ist
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Das Planungsziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung für die Zulässigkeit von Wohnen und nichtstörendem Gewerbe, die
Zulässigkeit einer zweiten Baureihe und die Sicherung maßgeblicher Anteile des
Baumbestandes durch entsprechende Erhaltungsfestsetzungen sowie eine
strukturverträgliche und behutsame Verdichtung unter Berücksichtigung der
angrenzenden wertvollen Natur- und Landschaftsräume.
4. Die Fläche C des Bebauungsplans Nr. 7A „Wohnbebauung
Nord“ ist in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Potsdamer
Chaussee“ im Zuge der Fortführung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 21
„Potsdamer Chaussee“ einzubeziehen.
5. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Am
Wald/Am Fenn“ wird auf den Teilbereich Am Waldfrieden reduziert. Das
Bebauungsplanverfahren ist für diesen Teilbereich unter dem Titel Bebauungsplan
Nr. 9 „Am Waldfrieden“ fortzuführen. Das Planungsziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung für die Zulässigkeit
von Wohnen, die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen zur Sicherung
der gebietsprägenden Bebauung (Nichtzulässigkeit einer zweiten Baureihe), die
Festsetzung von Grundstücksmindestgrößen und die Einbindung in den sensiblen
Landschaftsraum unter Berücksichtigung der angrenzenden Natur- und
Landschaftsräume.
6. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 22 „Am
Weinberg“ wird reduziert. Das Planungsziel ist die Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung für die Zulässigkeit von Wohnen, eine strukturverträgliche und
behutsame Verdichtung der noch unbebauten Grundstücke und Teilflächen sowie die
Einbindung in den sensiblen Landschaftsraum, die Sicherung einer Freihaltezone
(Grünzug) im Bereich der Straße Am Park als zusätzliche Schutzzone zum
denkmalgeschützten Gutspark von Groß Glienicke, die Sicherung der inneren
Erschließung aufgrund der ungünstigen Zuschnitte der betroffenen Flurstücke
sowie die Sicherung einer öffentlichen Durchwegung zum Uferweg unter
Berücksichtigung der Uferkonzeption für den Groß Glienicker See.
Mit
Änderung/Ergänzung:
Punkt 6.
ist wie folgt zu ändern/zu ergänzen:
Ergänzung
des Geltungsbereiches um die Fläche am Nordufer des Groß Glienicker Sees bis
zum Weg „Am Park“.
Planungsziel
für diese Fläche:
-
Sicherung als öffentliche Grünfläche,
-
Sicherung der Uferkonzeption nördlich des B-Plans Nr. 8,
-
Sicherung des öffentlichen Seezugangs und Verhinderung von Einzäunung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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846,3 kB
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