10.02.2009 - 1 Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 10.02.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Die Ausschussvorsitzende, Frau
Tack, begrüßt die Anwesenden zur 4. Sitzung des Ausschusses und stellt die
Beschlussfähigkeit fest. Die Ladung ist ordnungsgemäß erfolgt und die
Tagesordnung ist rechtzeitig zugegangen.
Zur Tagesordnung informiert die
Ausschussvorsitzende, dass es folgende Anträge auf Rederecht gibt:
- zum TOP 2.12
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 119 "Auf dem Kiewitt" von
Frau Irene Voges (für die Anwohner der Häuser Zeppelinstr. 164, 165 und 166)
und Herrn Willuhn (TLG) bei Bedarf
-zum TOP 3.1
Bauvorhaben Seestr. 7 von Herrn RA Otto und Herr Heizmann (für die
Nachbarschaftsinitiative)
Einwände seitens der
Ausschussmitglieder erfolgen nicht.
Herr Dr. Seidel stellt zur
Geschäftsordnung den Antrag, den TOP
2.12 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 119 ''Auf dem Kiewitt''
(Vorlage: 08/SVV/1014) heute in 1. Lesung zu behandeln. Zielführend sei es
heute erst einmal die Information zum neuen Sachstand zu erhalten und in den
Fraktionen zu beraten.
Herr Cornelius spricht dafür.
Abstimmung des GO-Antrages
zur Behandlung TOP 2.12 in 1. Lesung:
Mehrheit ist dafür.
Weiterhin stellt Herr Dr.
Seidel den GO-Antrag, den TOP 3.6 Vorstellung Neubauprojekt Haus des
Reisens, Yorkstr. / Ecke Fr.-Ebert-Str. nach dem TOP 3.1 zu behandeln.
Abstimmung: Auch hier spricht sich eine Mehrheit dafür aus.
Die entsprechend geänderte
Tagesordnung wird zur Abstimmung gestellt: Mehrheit dafür.
Der Protokollentwurf der
Ausschusssitzung vom 13.1.09 liegt den Ausschussmitgliedern vor.
Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf
den TOP 2.8, S. 12, Diskussion zu Bebauungsplan Nr. 119 „Auf dem Kiewitt“ Um
die Situation nochmals deutlich zumachen, bittet er um folgende Änderung des
Protokolls:
„Herr Dr.
Seidel bestätigt, dass die Einrichtung benötigt werde. Doch es lasse sich
streiten, ob an dieser Stelle. Er hätte sich keine k.o.-Situation gewünscht mit
der Alternative 150 Plätze oder gar keine. Seiner Ansicht nach sind 150 Plätze
nicht das Minimum für einen wirtschaftlichen Betrieb der Einrichtung. In
diesem Zusammenhang zitiert er Teile aus der Begründung der Vorlage
Aufstellungsbeschluss und stellt fest, dass man mit dem Projekt genau das
Gegenteil erreiche.
Aufgrund
von Nachfragen und Hinweisen verschiedener Mitglieder verweist Herr
Goetzmann
nochmals darauf, dass die Verwaltung eine neutrale Haltung einnehme.
Er macht
deutlich, dass man für den Vorlauf einer Verwaltungsvorlage
einen
entsprechenden Zeitvorlauf benötigen würde. Hierbei handele es sich um
einen
Zeitraum von ca. 2 Monaten, bevor eine Vorlage in die Gremien komme.
Die
Erarbeitung des hier vorliegenden Aufstellungsbeschlusses sei erfolgt, bevor
es das
Projekt in der letzten, nunmehr vorgestellten Variante gegeben habe. Der
Aufstellungsbeschluss
könne nur dann wirksam einer Zurückstellung nach § 15
BauGB
dienen, wenn daraus pointiert Gegensätze zwischen Projekt und beschlossenen
Planungszielen
hervorgehen. Herr Goetzmann verwahrt sich aber dagegen, dass die durch die
Verwaltung vorbereitete Begründung für den Aufstellungsbeschluss als
Argumentation gegen das konkurrierende Bauvorhaben instrumentalisiert
wird.
Herr Dr.
Seidel stellt fest, dass er letztere Stellungnahme nicht zur Kenntnis
nehme, anderenfalls könne er die Begründungen in Vorlagen der Verwaltung
in Zukunft nicht mehr ernst nehmen.
Das
Protokoll der Sitzung vom 13.01.2009 wird einschl. der v.g. Änderungen mit
6/0/0 bestätigt.