10.02.2009 - 3.1 Nochmalige Verständigung zum Bauvorhaben Seestr. 7
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 10.02.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- vertagt
Die Ausschussvorsitzende
erinnert, dass der Ausschuss in der vergangenen Sitzung gebeten hatte, dass die
Ausführungen von Herrn Goetzmann in der Sitzung dem Protokoll als Anlage
beigefügt werden soll. Dies ist durch die Verwaltung erfolgt und liegt den Teilnehmern
vor.
Herr Heizmann (Anwohner Seestr.
8) und Herr RA Otto nehmen ihr Rederecht wahr. Herr Heizmann bittet u.a. um die
Einhaltung der Gestaltungssatzung.
Herr Otto äußert, dass er der
Meinung sei, dass in einer Vielzahl von Fällen von Festlegungen, die die
politischen Gremien getroffen haben, abgewichen würde. Man würde großzügig über
zahlreiche Regelungen hinwegsehen. Deshalb bittet er darauf zu achten, dass die
Gestaltungssatzung im Genehmigungsverfahren eingehalten wird.
Herr Cornelius äußert, dass die
Thematik in seiner Fraktion besprochen worden sei. Es werde die Meinung
vertreten, dass es sich um viele Befreiungen handeln würde und nicht nur um 1
oder 2. Weiterhin vertrete man die Meinung in der Fraktion, dass das Vorhaben
nicht genehmigungsfähig sei; es würde sich negativ auf die weitere Entwicklung
des Wohngebietes auswirken.
Frau Hüneke teilt mit, dass bei
den Erläuterungen, die im April letzten Jahres gegeben worden sind, für sie
nicht erkennbar gewesen sei, um was für ein Grundstück es sich handelt und
welche Wirkungen das Bauvorhaben hätte. Zwischenzeitlich habe Frau Hüneke das
Grundstück vor Ort angesehen. Ihrer Einschätzung nach wäre es nicht
genehmigungsfähig.
Über die Methodik im
SB-Ausschuss wäre nochmals nachzudenken.
Herr Teuteberg berichtet
ebenfalls aus der Fraktion. Aufgabe der Verwaltung sei es dafür zu sorgen, dass
bestehende Regelungen eingehalten werden.
Seiner Meinung nach sei das, was
als unterirdisch ausgewiesen ist, nach den Plänen gar nicht unterirdisch.
Herr Jäkel bezieht sich auf
leidvolle Erfahrungen im Umgang mit dem Bauvorhaben Lennestraße 44. Bezüglich
des Protokolls des SB-Ausschusses vom 08.04.2008 erklärt er sich,
missverstanden worden zu sein. Die damalige spontane Vorstellung des Vorhabens
Seestraße 7 habe ihn nicht überzeugt. Da ihm keinerlei Unterlagen zur Verfügung
standen, habe ihm der Kurzvortrag der Verwaltung zur Meinungsbildung nicht
ausgereicht. In der Kürze der Zeit habe er nicht alle Abweichungstatbestände zu
geltenden Satzungen hinreichend würdigen können. Deshalb habe er damals seine
kritischen Bemerkungen nicht geäußert. Er bedauert, dass seine Nichtäußerung
als Zustimmung betrachtet worden ist, wenngleich keine Abstimmung zur Sache
stattgefunden hat.
Speziell
zum Vorhaben erkennt Herr Jäkel erstens keine Veranlassung, Überschreitungen
der Gebäudemaße zu genehmigen, weil die Maße des B-Planes vor Planungsbeginn
bekannt waren und deren Einhaltung keine besondere Härte darstellt. Er spricht
sich zweitens entschieden dagegen aus, unterirdische bunkerähnliche Räume,
fälschlich als Wintergärten tituliert, zu akzeptieren. Er lehnt die massive
Versiegelung und Unterbauung des Vorgartens ab. Er fordert 3. die Verwaltung
auf, alle Details, die im Widerspruch zur Gestaltungssatzung der Berliner
Vorstadt stehen (z. B. die Holzverkleidung) abzulehnen bzw. ändern zu lassen
und den geltenden B-Plan vollumfänglich einzuhalten.
Herr
Kutzmutz erinnert, dass im April vorigen Jahres umfassend informiert worden sei
und dies seitens der Verwaltung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt sei.
Mit dem Wunsch im Bauausschuss über jedes strittige Vorhaben informiert zu
werden, habe man sich in eine Grauzone zwischen Verwaltungshandeln und Politik
begeben. Für eine Positionierung müsse man jetzt auch die Verantwortung
übernehmen.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) teilt mit, dass aktuell keine
Möglichkeit bestünde zu diesem Vorhaben zu entscheiden. Das liege daran, dass
Herr RA Otto bei der Obersten Bauaufsichtsbehörde eine Weisung gefordert habe,
die der Stadtverwaltung versagen soll, eine Genehmigung zu dem Vorhaben zu
erteilen.
Zum
Bauvorhaben selbst informiert Herr Goetzmann, dass man an dieser Stelle einen
weiten Spielraum von Möglichkeiten habe. Entscheidungsspielräume können positiv
wie negativ genutzt werden; es dürfe jedoch keine unterschiedliche Ausnutzung
des Ermessens geben, bei ansonsten gleichen Bedingungen.
Zur
Methodik bestätigt Herr Goetzmann nochmals, dass die Verwaltung das Vorhaben
aus eigener Initiative im Ausschuss vorgestellt habe.
Die
regelmäßige Ausreichung der Aufstellung Bauanträge/Vorbescheidsanträge zur
Möglichkeit der Nachfrage im Bauausschuss würde erfolgen. Da wo es
Ermessensspielräume gibt, werden diese auch nach Möglichkeit mit dem Blick auf
die Tendenzen der Erörterung im Ausschuss genutzt.
Es gebe 2
Ansatzpunkte, diesen Weg zu beschreiten: Ausreichung der genannten Liste und
die Entscheidung der Verwaltung, als sensibel erkannte Vorhaben von sich aus
vorzustellen.
Zum
Bauvorhaben Seestr. 7 äußert Herr Goetzmann, dass die Verwaltung dieses
Vorhaben nicht genehmigen werde, wenn ein mehrheitliches Votum im SB-Ausschuss
dagegen spricht.
Jedoch
verweist er zugleich darauf, dass es problematisch werde, dies dem Bauherren zu
vermitteln, dass im Gegensatz zur Zustimmung bei der Vorstellung im April
vorigen Jahres jetzt diese nicht mehr vorliege.
Herr
Goetzmann informiert über folgende Aktualisierungen 21.1.09
-
Anpassung
an GR-Vorgabe (Nachweis, dass das Staffelgeschoss in der 2. Ebene kleiner als 2/3
des darunter liegenden Geschosses ist)
-
entfallen
sind die Terrasse nach Norden in der EG-Situation und deren Unterbebauung in
der Kellergeschossebene –zulässige Dichtewerte werden nicht unterschritten.
Herr Dr.
Seidel merkt zum Verfahren der Behandlung von einzelnen Bauvorhaben an, dass es
sich hier um einen langen Prozess gehandelt habe zu einem Verfahren zu kommen,
was diesen Konflikt auflöst. Im Moment sehe er keine Möglichkeit, außer
abzuwarten, was die Aufsichtsbehörde dazu beschließt.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz bestätigt nochmals, dass die gleichen Unterlagen, die im April
2008 vorgestellt worden sind, hier erneut gezeigt wurden.
Herr Jäkel schlägt für die
Zukunft schlägt vor, bei wesentlichen Entscheidungen Unterlagen an die
Ausschussmitglieder auszureichen und ihnen bei Bedarf 2 Wochen Bedenkzeit
einzuräumen.
Die
Ausschussvorsitzende spricht sich dafür aus, dass der Ausschuss von der
Verwaltung erwarte, dass kritische Vorhaben vorgestellt werden, um Nachfragen
im Ausschuss zu ermöglichen. Sie schlägt weiterhin vor, das Votum der Obersten
Bauaufsichtsbehörde abzuwarten und sich dann erneut zu verständigen.
Herr
Goetzmann benennt hypothetisch die Alternativen:
Die Obere
Bauaufsichtsbehörde weist die LHP an, das Bauvorhaben abzulehnen.
Die Obere
Bauaufsichtsbehörde weist die LHP nicht an,
-
weil
sie sich nicht dazu äußern will oder
-
weil
es eine Ermessensfrage ist
->
dann wäre das Vorhaben entscheidungsreif.
Herr
Dr. Seidel stellt den GO-Antrag:
Zurückstellung
bis zur nächsten Sitzung und Einholung der Stellungnahme durch das Rechtsamt.
Dafür
spricht niemand:
Dagegen
spricht Herr Teuteberg und stellt den GO-Antrag, dass der SB-Ausschuss
eine Stellungnahme abgibt, dass die Baugenehmigung nicht erteilt wird.
Es
erfolgt die Abstimmung des GO-Antrages von Herrn Dr. Seidel, da er der
weiterführende ist:
Zurückstellung
bis zur nächsten Sitzung und Einholung der Stellungnahme durch das Rechtsamt.
Abstimmung: 5/0/1
Damit erübrigt sich die
Abstimmung des GO-Antrages von Herrn Teuteberg.