11.02.2009 - 5 Änderung des Beschlusses 08/SVV/1007 zur Frakti...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Stadtverordneter Schüler als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Dazu Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE Änderungsantrag des Stadtverordneten Schwemmer Änderungsantrag der Stadtverordneten Grimm, Herzberg und Boede
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 11.02.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Beschluss:
- vertagt
Der Oberbürgermeister bittet Herrn Schüler, als
Antragsteller die Drucksache einzubringen.
Herr Schüler führt aus, dass dieser Antrag Bezug auf den
bereits gefassten Beschluss nehme, mit dem die Grundlage für die Verteilung der
Summe gelegt wurde, die im jeweiligen Haushalt stehe. Anlass für diese Antragstellung sei die
Stellungnahme des Innenministeriums gewesen, die Gruppen ausdrücklich zulasse.
Durch sie werde die Arbeit für die Stadtverordneten gebündelt, die keiner
Fraktion angehören. Deshalb schlage er vor, dass Gruppen nach einem
entsprechenden Berechnungsmodus einen Pro-Kopf-Betrag erhalten.
Frau Dr. Müller stellt fest, dass sich der Antrag auf eine Haushaltsgröße und nicht auf ein Verteilungsprinzip beziehe. Dem widerspricht Herr Schüler, da die Summe die der Verteilung zu Grunde gelegt werde, mit der Haushaltssatzung zu beschließen sei. Das bedeute, dass die Summe für 2008 nicht mehr veränderbar sei und für 2009 erst mit der Haushaltssatzung beschlossen werde.
Anschließend bringt Herr Schwemmer seinen Änderungsantrag
mit folgendem Wortlaut ein:
1. Der verbleibende Teil in Höhe von 70
% der zur Verfügung stehenden Mittel wird als Pro-Kopf-Betrag derart auf
Fraktionen und Zusammenschlüsse von Stadtverordneten, die keinen
Fraktionsstatus erlangen (Gruppen) und Einzelstadtverordnete aufgeteilt,
dass dieser mit der Zahl der Mitglieder der Fraktionen, Gruppe und
Einzelstadtverordneten multipliziert und durch die Gesamtzahl der
Mitglieder von Fraktionen, Gruppen oder Einzelstadtverordneten dividiert
wird. Aus der Summe von Sockelbetrag und Pro-Kopf-Betrag ergibt sich die
jährliche Zuweisung an die Fraktionen und Gruppen. Einzelstadtverordnete
erhalten nur den Pro-Kopf-Betrag.
2.
Die
Fraktionen, Gruppen und Einzelstadtverordneten haben
gesonderte Konten zu führen. Die Zuweisungen werden monatlich anteilig bis
spätestens 5. des jeweiligen Monats auf diese Konten überwiesen. Bei Änderungen
in der Zahl der Mitglieder von Fraktionen, Gruppen und
Einzelstadtverordneten ist die Zuweisung neu zu berechnen. Die geänderte
Zuweisung erfolgt in dem Monat, in dem die Änderung eingetreten ist.
Er betont, dass man sich entweder für eine
Fraktionsfinanzierung mit einem Sockel- und einem Pro-Kopf-Betrag entscheide,
bei der alle anderen Stadtverordneten, die keiner Fraktion angehören, außen vor
seien oder man verteile auf alle Stadtverordnete einen Pro-Kopf-Betrag. Alles
andere verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und werde ihn veranlassen
dagegen zu klagen.
Herr Boede widerspricht dieser Auffassung, da die
Finanzierung dem Zweck der Bündelung diene und ein einzelner Stadtverordneter
sich nicht bündeln könne. Er bringt seinerseits einen Änderungsantrag mit
dem Wortlaut ein:
Der letzte Satz
entfällt und wird durch folgenden Absatz ersetzt: Dieser Beschluss gilt
rückwirkend ab Geltung des Ausgangsbeschlusses. Bislang auf Grund der alten
Beschlusslage nicht an die Gruppen Die Andere und BürgerBündnis erfolgte
Zahlungen bzw. auf dieser Basis getätigte Mehrzahlungen an die Fraktionen
werden innerhalb des Haushaltsjahres 2009 verrechnet und ausgeglichen.
Die rückwirkende Zahlung sei zwingend, um die Kosten zu
decken, die aus Rechtsstreitigkeiten
der Anderen entstanden seien und von der Stadt sowieso zu begleichen
wären, da die Gruppe formalrechtlich ein Teil der Kommune sei.
Frau Dr. Müller bringt danach den Ergänzungsantrag
der Fraktion DIE LINKE zum Punkt 1. mit dem Wortlaut ein:
In den Haushalt 2009, Konto 5492000, werden die Mittel für die
Fraktionsfinanzierung in der Höhe eingestellt, mit der die finanzielle
Ausstattung der Fraktionen auf dem Stand gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 3. Dezember 2008 gewährleistet bleibt.
Sie betont, dass es ein Prinzip der Verlässlichkeit gebe, was auch für den bereits gefassten Beschluss zur Fraktionsfinanzierung gelten müsse. Sicher habe es die Einigung gegeben, die Fraktionsfinanzierung noch einmal anzufassen, wenn der Gruppenstatus geklärt ist. In dem gefassten Beschluss seien aber auch Summen genannt, auf die sich die Fraktion DIE LINKE verlassen und entsprechende Arbeitsverträge abgeschlossen habe. Herr Dr. Scharfenberg ergänzt, dass es nicht um eine Besserstellung der Fraktionen gehe, sondern darum, den bisherigen Standard beizubehalten.
Herr Naber erinnert an die Zustimmung der Fraktion DIE LINKE
in der 3. Sitzung der StVV zu einem diesbezüglichen Änderungsantrag, der genau
dem jetzt vorgelegten entspreche. Er fragt, ob die Fraktion DIE LINKE von einer
Erhöhung der Haushaltssumme ausgegangen sei.
Herr Schröder betont, dass sich mit der vorgeschlagenen Änderung auch die Höhe der
Zuweisungen ändere, was für die Fraktion CDU/ANW ca. 5 % der Summe ausmache;
auch seine Fraktion habe eine andere Summe zu Grunde gelegt. Andererseits sei
die Höhe der Summe für die Fraktionsfinanzierung HSK-Bestandteil und damit
langfristig festgeschrieben.
Herr Dr. Scharfenberg betont, dass seine Fraktion von
vornherein die Berücksichtigung der höheren Anzahl der Stadtverordneten
gefordert habe. Die im Haushalt eingestellten Mittel waren für 50
Stadtverordnete geplant – jetzt seien es aber 6 mehr. Der bisherige Standard solle
beibehalten werden, um die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen zu sichern.
Herr Schüler bestätigt, dass die Fraktionsfinanzierung
HSK-Bestandteil sei; die heutige Entscheidung bestimme aber nur das Verfahren
der Verteilung.
Frau Engel-Fürstberger fordert konkrete Rechenbeispiele und
eine „Zahl“, mit der in der Haushaltsberatung umgegangen werde. Auch sie würde
es begrüßen, wenn die ehrenamtliche Arbeit besser honoriert werden würde. Dass
die Fraktionen auf einen Teil ihrer Zuwendungen verzichten müssten, wenn der
Gruppenstatus anerkannt werde, war klar, denn Frau Bankwitz habe diese Summen
in der bereits erwähnten Sitzung eindeutig benannt.
Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass entsprechende Änderungen der Ausgangssumme erst mit der Haushaltsberatung erfolgen könnten und ein Beschluss mit einer Haushaltsbindung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei. Das habe genauso wie die Entschädigungssatzung Auswirkungen auf den Gesamthaushalt. Andererseits dränge der anerkannte Gruppenstatus zu einer Entscheidung.
Herr Dr. Scharfenberg schlägt vor, dass der Hauptausschuss
erst in seiner nächsten Sitzung am 25.02.09 eine Empfehlung abgeben solle, um
der Diskussion gerecht zu werden – bis dahin solle der Antrag zurückgestellt
werden.
Gegen
diesen Vorschlag erhebt sich kein Widerspruch.