19.02.2009 - 2.2 Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung - Wiedervorlage -
- Datum:
- Do., 19.02.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Holtkamp gibt Erläuterungen zur vorliegenden Drucksache und weist auf die in der Sitzung am 22.01.2009 ausgereichte Austauschseite hin.
Herr Naber bringt folgenden als Tischvorlage ausgereichten Änderungsantrag
der Fraktion Grüne/B 90 ein und begründet diesen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
vom Oberbürgermeister vorgelegte Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 41 wird abgelehnt.
2.
Baurecht
für eine Kita ist an anderer Stelle innerhalb des Bebauungsplans Nr. 41 zu
schaffen.
3.
Ungeachtet
der bisher negativen Nutzen-Kosten-Analyse einer Straßenbahntrasse durch das
Gelände der Medienstadt für den Lückenschluss zwischen Fontanestrasse,
Großbeerenstraße und Wohngebiet Stern ist bei Änderung des Bebauungsplanes
Nr.41 die in der Machbarkeitsstudie von 2007 vorgesehene Trasse für eine
Straßenbahn grundsätzlich frei zu halten.
4.
Die
Trassenfreihaltung ist auch bei der anstehenden Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes zu verankern.
Herr Jäkel wird nach derzeitigem Kenntnisstand den Änderungsantrag
von Herrn Naber unterstützen und begründet dies.
Frau Oldenburg kann einem beschleunigten Verfahren nicht
zustimmen. Sie stellt fest, dass
Grünflächen in nicht unerheblichem Maße wegfallen.
Frau Holtkamp erklärt, dass die Vorprüfung ergeben hat, dass bei
positiver Stellungnahme des Landesumweltamtes das beschleunigte Verfahren
möglich ist.
Sie informiert, dass bereits Einvernehmen mit der unteren
Naturschutzbehörde hergestellt wurde.
Herr Dr. Seidel weist darauf hin, dass die Trassenfreiheit im
Verkehrsentwicklungsplan verankert werden muss.
Die Kita kann seines Erachtens nach auch an anderer Stelle errichtet werden, nicht aber der Wohnungsbau.
Herr Teuteberg unterstützt inhaltlich den Änderungsantrag, kann
diesem aber aus formalen Gründen nicht zustimmen. Er plädiert für die Ablehnung
des Aufstellungsbeschlusses.
Frau Oldenburg fragt, ob bekannt ist, wie der Verkehrsbetrieb zur
Verlegung der vorzuhaltenden Tramstrecke steht.
Herr Dr. Seidel informiert, dass der Verkehrsbetrieb seinerzeit
über das Ergebnis des standardisierten Bewertungsverfahrens nicht glücklich
war, da der Lückenschluss zwischen Babelsberg und Betriebshof/Stern aus
unterschiedlicher Sicht von großer Bedeutung ist. Mit diesem Bewertungsergebnis
besteht jedoch derzeit keine Aussicht auf Förderung.
Herr Dr. Wegewitz fragt, ob die Punkte des Änderungsantrages
gesondert abgestimmt werden können.
Frau E. Müller weist auf den bestehenden dringenden Bedarf an Kita-Plätzen hin. Sie macht deutlich, dass es einen erheblichen Zeitverzug geben wird und zu Problemen bei der Kita-Platzversorgung, wenn der von der Verwaltung vorgelegte Beschluss nicht gefasst wird. Sie bittet, dies im Gesamtkontext zu beachten.
Frau Oldenburg fragt, ob es aufgrund des gegenwärtigen Baurechts
eine Möglichkeit gibt, nur die Kita zu bauen.
Frau Holtkamp erklärt, dass der B-Plan derzeit nicht den Bau einer
Kita an dieser Stelle erlaubt. Innerhalb des B-Planes-Bereichs sind keine
geeigneten Flächen für eine Kita vorhanden. Die Suche nach anderen Standorten
in einem anderen Bereich würde ebenso einen erheblichen Zeitaufwand und Verzug
bedeuten.
Herr Jäkel hält die Freihaltetrasse für die Straßenbahn wie auch
den Bau einer Kita für wichtig.
Herr Naber schlägt vor, den Änderungsantrag zu teilen und über die
Punkte 1-3 im Paket abzustimmen. Der Punkt 4 ist als gesonderter Antrag zu
betrachten.
1. Änderungsantrag:
- Der vom Oberbürgermeister vorgelegte Aufstellungsbeschluss zur
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 wird abgelehnt.
- Baurecht
für eine Kita ist an anderer Stelle innerhalb des Bebauungsplans Nr. 41 zu
schaffen.
- Ungeachtet
der bisher negativen Nutzen-Kosten-Analyse einer Straßenbahntrasse durch
das Gelände der Medienstadt für den Lückenschluss zwischen Fontanestrasse,
Großbeerenstraße und Wohngebiet Stern ist bei Änderung des Bebauungsplanes
Nr.41 die in der Machbarkeitsstudie von 2007 vorgesehene Trasse für eine
Straßenbahn grundsätzlich frei zu halten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 2
Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.
2. Änderungsantrag:
- Die Trassenfreihaltung ist auch
bei der anstehenden Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes zu
verankern.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 1
Stimmenthaltung: 5
Dem Änderungsantrag wird zugestimmt.
Damit
wird als geänderter Beschlusstext empfohlen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
vom Oberbürgermeister vorgelegte Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 41 wird abgelehnt.
2.
Baurecht
für eine Kita ist an anderer Stelle innerhalb des Bebauungsplans Nr. 41 zu
schaffen.
3.
Ungeachtet
der bisher negativen Nutzen-Kosten-Analyse einer Straßenbahntrasse durch das
Gelände der Medienstadt für den Lückenschluss zwischen Fontanestrasse,
Großbeerenstraße und Wohngebiet Stern ist bei Änderung des Bebauungsplanes
Nr.41 die in der Machbarkeitsstudie von 2007 vorgesehene Trasse für eine
Straßenbahn grundsätzlich frei zu halten.
4.
Die
Trassenfreihaltung ist auch bei der anstehenden Fortschreibung des
Verkehrsentwicklungsplanes zu verankern.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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