11.03.2009 - 6.1 Information zu den Regelungen im § 5 Abs. 2 der...

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Auf die Nachfrage von Frau Dr. Müller, wie sich diese Regelungen auf die Arbeitsverträge der jetzigen Beauftragten auswirken, erklärt Herr Exner, dass zwischen Arbeits- und Kommunalrecht unterschieden werden müsse. Die Hauptsatzung könne in die bestehenden Arbeitsverträge nicht eingreifen, so dass die genannten Regelungen erst zum Tragen kommen, wenn z. B. einer der Verträge auslaufe oder sich eine Änderung ergebe.

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