11.03.2009 - 6.1 Information zu den Regelungen im § 5 Abs. 2 der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 11.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Auf
die Nachfrage von Frau Dr. Müller, wie sich diese Regelungen auf die
Arbeitsverträge der jetzigen Beauftragten auswirken, erklärt Herr Exner, dass
zwischen Arbeits- und Kommunalrecht unterschieden werden müsse. Die
Hauptsatzung könne in die bestehenden Arbeitsverträge nicht eingreifen, so dass
die genannten Regelungen erst zum Tragen kommen, wenn z. B. einer der Verträge
auslaufe oder sich eine Änderung ergebe.