29.05.2002 - 2 Ausgliederung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Beteiligungs-, Finanz- und Personalsteuerung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 29.05.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr
Ernst bringt die Vorlage ein und erläutert die dem Antrag beigefügten
Umwandlungsunterlagen.
Auf
Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg zu den Folgen der Entnahme von
Kapitalrücklagen verweist Herr Ernst auf die im Gutachten der WIBERA genannte
Höhe einer möglichen Entnahme von rund 8,5 Mill €. Diese Mittelentnahme
gefährde den Klinikumsbetrieb nicht.
Herr Dr.
Przybilski erklärt als Vorsitzender der Klinikumskonferenz, dass diese nach
einer zweiten Beratung dem Antrag zugestimmt habe. In diesem Zusammenhang wurde
die Aufnahme eines Punktes 4 mit folgendem Wortlaut in den Beschlusstext
empfohlen:
Die
Stadt Potsdam verpflichtet sich gegenüber dem Klinikum Ernst von Bergmann, ihre
Kommunalbeteiligung gemäß § 2 Landeskrankenhausgesetz Brandenburg nach Maßgabe
der förderungsfähigen Kosten für die Neubauten, Gebäude 2 und 6, zu übernehmen.
Dies gilt bis zur Höhe der entnommenen Beträge.
Herr
Krause spricht sich gegen eine Kapitalentnahme aus, da das Klinikum die Mittel
erwirtschaftet habe und diese nun auch für entsprechende Zwecke verwenden
solle.
Herr
Bütow macht darauf aufmerksam, dass geplante Investitionen, insbesondere
Sanierungsmaßnahmen, zurückgestellt werden müssten; geplante Maßnahmen könnten
nur nach festzulegender Priorität abgearbeitet werden.
Herr
Bruch fordert eine genaue Prüfung der Entnahme und die Vorlage eines
geschlossenen Konzeptes der Vermögensveräußerung. Dann könne abgewogen werden
und außerdem sei eine Entnahme auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Dem
widerspricht Herr Jakobs in seinen Ausführungen. Eine Rücklagenentnahme sei nur
bei der Umwandlung des Klinikums möglich; später sei dies steuerschädlich und
schädlich für die Gemeinnützigkeit des Klinikums. Eine derartige
Kapitalentnahme bringe zwar Nachteile für das Klinikum, diese müssen aber gegen
die derzeitige Haushaltssituation der Stadt abgewogen werden.
Herr Dr.
Scharfenberg betont, dass zur Zeit kein konkretes Projekt gefährdet sei und
schlägt die Prüfung einer Reduzierung der entnommenen Mittel auf 5 Mill. € vor,
um sowohl der Stadt als auch dem Klinikum gerecht zu werden.
Nach
weiterer Diskussion bittet Herr Dr. Scharfenberg um eine kurze Auszeit.
Anschließend
stellt er folgenden Änderungsantrag:
Im
Punkt 3 des Beschlusstextes sind die 8.550.389,07 € zu ersetzen durch 5 Mill.
€.
Gleichzeitig
ist auf die Erweiterung des Beschlusstextes durch einen Punkt 4 zu verzichten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung
: 7
Ablehnung
: 2
Stimmenthaltung
: 3
Anschließend
wird der durch die Klinikumskonferenz empfohlene und von Herrn Mühlberg
übernommene Punkt 4 zur Abstimmung gestellt. (Wortlaut siehe oben.)
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung :
0
Ablehnung :
8
Stimmenthaltung : 4
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgende geänderte
Textfassung zu beschließen:
1. Gemäß beiliegendem Spaltungsplan wird der
Eigenbetrieb Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam in die dadurch rückwirkend zum
01.01.2002 zu gründende Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH ausgegliedert.
2. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über
die Umwandlung des Eigenbetriebes
Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam in eine 100 % städtische Gesellschaft vom
7. Dezember 2001 (01/SVV/0828) wird in Punkt 1 entsprechend den Änderungen des
Gesellschaftsvertrages in der Anlage 1 des Spaltungsplanes geändert.
3. Im Zuge der Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum
Ernst von Bergmann Potsdam in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter
Haftung werden aus der freien Rücklage 5 Mill. € entnommen und dem
Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam zugeführt.