29.05.2002 - 2 Ausgliederung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Ernst bringt die Vorlage ein und erläutert die dem Antrag beigefügten Umwandlungsunterlagen.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg zu den Folgen der Entnahme von Kapitalrücklagen verweist Herr Ernst auf die im Gutachten der WIBERA genannte Höhe einer möglichen Entnahme von rund 8,5 Mill €. Diese Mittelentnahme gefährde den Klinikumsbetrieb nicht.

Herr Dr. Przybilski erklärt als Vorsitzender der Klinikumskonferenz, dass diese nach einer zweiten Beratung dem Antrag zugestimmt habe. In diesem Zusammenhang wurde die Aufnahme eines Punktes 4 mit folgendem Wortlaut in den Beschlusstext empfohlen:

 

Die Stadt Potsdam verpflichtet sich gegenüber dem Klinikum Ernst von Bergmann, ihre Kommunalbeteiligung gemäß § 2 Landeskrankenhausgesetz Brandenburg nach Maßgabe der förderungsfähigen Kosten für die Neubauten, Gebäude 2 und 6, zu übernehmen. Dies gilt bis zur Höhe der entnommenen Beträge.

 

Herr Krause spricht sich gegen eine Kapitalentnahme aus, da das Klinikum die Mittel erwirtschaftet habe und diese nun auch für entsprechende Zwecke verwenden solle.

Herr Bütow macht darauf aufmerksam, dass geplante Investitionen, insbesondere Sanierungsmaßnahmen, zurückgestellt werden müssten; geplante Maßnahmen könnten nur nach festzulegender Priorität abgearbeitet werden.

Herr Bruch fordert eine genaue Prüfung der Entnahme und die Vorlage eines geschlossenen Konzeptes der Vermögensveräußerung. Dann könne abgewogen werden und außerdem sei eine Entnahme auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Dem widerspricht Herr Jakobs in seinen Ausführungen. Eine Rücklagenentnahme sei nur bei der Umwandlung des Klinikums möglich; später sei dies steuerschädlich und schädlich für die Gemeinnützigkeit des Klinikums. Eine derartige Kapitalentnahme bringe zwar Nachteile für das Klinikum, diese müssen aber gegen die derzeitige Haushaltssituation der Stadt abgewogen werden.

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass zur Zeit kein konkretes Projekt gefährdet sei und schlägt die Prüfung einer Reduzierung der entnommenen Mittel auf 5 Mill. € vor, um sowohl der Stadt als auch dem Klinikum gerecht zu werden.

Nach weiterer Diskussion bittet Herr Dr. Scharfenberg um eine kurze Auszeit.

 

Anschließend stellt er folgenden Änderungsantrag:

 

Im Punkt 3 des Beschlusstextes sind die 8.550.389,07 € zu ersetzen durch 5 Mill. €.

Gleichzeitig ist auf die Erweiterung des Beschlusstextes durch einen Punkt 4 zu verzichten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung :         7

Ablehnung :           2

Stimmenthaltung : 3

 

 

Anschließend wird der durch die Klinikumskonferenz empfohlene und von Herrn Mühlberg übernommene Punkt 4 zur Abstimmung gestellt. (Wortlaut siehe oben.)

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung :         0

Ablehnung :            8

Stimmenthaltung :  4

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, folgende geänderte Textfassung zu beschließen:

 

1. Gemäß beiliegendem Spaltungsplan wird der Eigenbetrieb Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam in die dadurch rückwirkend zum 01.01.2002 zu gründende Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH ausgegliedert.

 

2. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die  Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam in eine 100 % städtische Gesellschaft vom 7. Dezember 2001 (01/SVV/0828)  wird in Punkt 1 entsprechend den Änderungen des Gesellschaftsvertrages in der Anlage 1 des Spaltungsplanes geändert.

 

3. Im Zuge der Umwandlung des Eigenbetriebes Klinikum Ernst von Bergmann Potsdam in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden aus der freien Rücklage 5 Mill. € entnommen und dem Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam zugeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung :         8

Ablehnung :            0

Stimmenthaltung : 4

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=439&TOLFDNR=8551&selfaction=print