25.03.2009 - 7 Überleitung des Eigenbetriebes "Stadtbeleuchtun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Bereich Beteiligungsmanagement
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Exner bringt die Vorlage ein; der Oberbürgermeister
informiert, dass seinerseits der Personalrat über die Behandlung der
Beschlussvorlage informiert und eingeladen wurde. Warum kein Vertreter anwesend
sei, könne er jedoch nicht sagen.
Im Weiteren werden die Nachfragen der Mitglieder des
Hauptausschusses beantwortet, so von Herrn Schubert zur Überführung der
Mitarbeiter nach dem bisher üblichen Verfahren und zur Kaufpreisermittlung bzw.
–zusammensetzung, von Herrn Dr. Scharfenberg zum Verhältnis zwischen den in
Aussicht stehenden Einnahmen und
dem Anlagevermögen sowie den Auswirkungen bezüglich der Mehrwertsteuerzahlung
und von Herrn Dr. Gunold zu den aufgeführten Synergie-effekten.
Herr Exner bestätigt in seinen Ausführungen, dass die Personalüberleitung
in ähnlicher Art wie z. B. bei der Bäderlandschaft erfolgen werde, so dass den
Beschäftigten keine Nachteile entstehen. Bezüglich des Kaufpreises verweist er
darauf, dass dies ein geschätzter Wert sei. In einem anzufertigenden Gutachten
müsse das konkret ausgewiesen werden und man müsse dabei nicht nur auf das
Anlagevermögen, sondern auch auf die Seite der Verbindlichkeiten schauen, um
das realistisch zu betrachten. Bezüglich der Mehrwertsteuer betont er, dass
auch ein Eigenbetrieb diese zahlen müsse – die Frage bezieht sich wohl eher
darauf, dass nun die Stadt Mehrwertsteuer für Leistungen bezahlen müsse, die
sie in Anspruch nehme. Diesbezüglich gehe man davon aus, dass das leistbar sei.
Herr Lehmann verweist auf eine fast gleichlautende
Antragstellung der Fraktion CDU in der letzten Wahlperiode, die 4 Jahre
„geschoben“ und letztlich abgelehnt worden sei. Wenn jetzt die Verwaltung zu
genau der gleichen Erkenntnis komme, werde seine Fraktion das unterstützen.
Auf
die Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, was passiere, wenn die
Beschlussfassung einen Monat später erfolge, entgegnet der Oberbürgermeister,
dass dies Bestandteil des Haushaltsbeschlusses sei und deshalb in diesem
Kontext zu sehen sei. Er werde den Personalrat um eine schriftliche
Stellungnahme bis zum Montag zu den Fraktionssitzungen bitten.
Der
Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu
beschließen:
1.
Der
Eigenbetrieb „Stadtbeleuchtung Potsdam“ der Landeshauptstadt Potsdam wird mit
Wirkung zum 01.01.2010 auf eine noch zu gründende Tochtergesellschaft der Stadtwerke Potsdam GmbH
übertragen.
- Der Gründung einer Tochtergesellschaft der Stadtwerke Potsdam GmbH
wird zu diesem Zweck zugestimmt.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die hierzu erforderlichen
Vorbereitungshandlungen vorzunehmen, insbesondere ist der Wert des
Eigenbetriebes gutachtlich zu ermitteln sowie die für das Vorhaben nach
der Kommunalverfassung erforderlichen Schritte einzuleiten.
- Im Rahmen des Betriebsübergangs werden die Arbeitsverhältnisse der
Mitarbeiter des Eigenbetriebes auf die zu gründende Gesellschaft
überführt.
- Die für die Übertragung des Eigenbetriebes als derzeitigem
Sondervermögen der Landeshauptstadt Potsdam erforderlichen Verträge sind
der Stadtverordnetenversammlung zur abschließenden Entscheidung
vorzulegen.