25.03.2009 - 6 Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes KIS für das ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, KIS
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Exner informiert über eine Beratung der Kommunen im
Finanzministerium und ein Schreiben des Städte- und Gemeindebundes. In beiden
gehe es um neue Auflagen des Bundes zur Mittelverwendung aus dem
Konjunkturpaket II, die zur Folge haben, dass diese Mittel nicht für Horte genutzt
werden dürfen, für die Sanierung von Schulen nur unter dem Gesichtspunkt der
Erhöhung der Energieeffizienz und da der Bund nur Projekte fördern dürfe, für
die er originär zuständig sei, auch keine für die Bildung. Abhilfe könne eine
Grundgesetzänderung schaffen, die es noch vor der Sommerpause gebe solle. Bis
zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung am nächsten Mittwoch könne man
einerseits nicht alle Unklarheiten beseitigen, wolle aber andererseits
möglichst schnell Maßnahmen in Angriff nehmen. So werde die vorliegende Planung
nochmals überarbeitet . Gleichzeitig, so Herr Exner, empfehle das
Innenministerium bezüglich der Planung und der Wertgrenzen so flexibel wie
möglich zu bleiben, um schnell reagieren zu können. Im Weiteren verweist er
darauf, dass das Land Brandenburg im Gegensatz zu anderen Ländern das volle
Risiko der Mittelverwendung auf die Kommunen „abwälzen“ werde, so dass diese in
vollem Umfang haften. Der Oberbürgermeister ergänzt, dass diese Problematik
bereits in der letzten Woche beim Treffen der Oberbürgermeister der
ostdeutschen Länder eine Rolle gespielt habe. Zu diesem Zeitpunkt seien aber
alle davon ausgegangen, dass diese durch eine Grundgesetzänderung beseitigt
werden könne. Neu hinzugekommen sei nun die Auflage, dass Mittel aus dem
Konjunkturpaket nicht für Bildung zu verwenden seien. Weil in diesem Bereich
die Not am größten sei, sei das absolut unverständlich.
Herr Dr. Scharfenberg verweist auf ein Schreiben des
Finanzministeriums, aus dem für ihn eindeutig hervorging, dass das Land
Verantwortung übernehme. Wenn das jetzt nicht so sei, bestehe seiner Meinung
nach akuter Handlungsbedarf – denn wie bereits festgestellt, verfahren andere
Bundesländer nicht so. In Kenntnis
der jetzigen Situation sei für ihn immer unverständlicher, dass die Stadt nach
Bekanntwerden des Konjunkturpakets Mittel für Schulen herausgelöst habe, um
diese für die L 40 zu verwenden. Er fragt, ob damit der zusätzliche
Finanzbedarf gedeckt oder diesbezüglich noch mehr zu erwarten sei. Frau Dr. von
Kuick-Frenz antwortet darauf, dass derzeit nicht damit zu rechnen sei – mit dem
entsprechenden Antrag für die Stadtverordnetenversammlung werde die Verwaltung
die Kosten konkret darstellen. Der Oberbürgermeister weist einschränkend darauf
hin, dass es schon Mehrbedarf gebe – sich das Land aber daran beteilige. Die
Nachfrage von Herrn Dr. Gunold, ob auch der motorisierte Individualverkehr mit
erfasst sei, wird bejaht.
Frau Dr. Schröter drückt ihr Unverständnis bezüglich der
neuen Auflagen des Landes aus, denn gerade Schulen und Kitas seien das Credo
des Konjunkturpaketes gewesen. Sie fragt, ob auf diese Art das Naturkundemuseum
nun doch noch finanziert werden könne.
Der Oberbürgermeister entgegnet, dass die Schule in Eiche
„kommen“ müsse – darüber bestehe Einigkeit. Da die Schule nun nicht aus dem
Konjunkturpaket finanziert werden könne, müsse man prüfen, wie diese Mittel
durch entsprechende Mittel der Stadt ersetzt werden können, um letztlich das
Vorhaben realisieren zu können. Dafür müsse der Werkleiter des KIS Maßnahme für
Maßnahme durchgehen und Mittel umschichten.
Frau Knoblich fragt, wie weit oder eng gefasst man Schule
jetzt definieren müsse, z B. in Bezug auf die Mehrzweckhalle Luftschiffhafen
mit einem gewissen Anteil von Schulsport. Der Oberbürgermeister entgegnet, dass
dieser Anteil so gering sei und damit die Investition in Richtung „Sport“ gehe.
Herr Schröder führt aus, dass mit der jetzigen Grundlage der
Wirtschaftsplan „umgestrickt“ werden müsse, was sicher bis zum nächsten
Mittwoch schwer leistbar sei. Er fragt, ob es diesbezüglich einer
Vorbehaltsklausel in der Beschlussfassung bedarf. Der Oberbürgermeister schlägt
vor, den Wirtschaftsplan heute nur zur Kenntnis zu nehmen und alle Änderungen
in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu besprechen. Er macht nochmals
nachdrücklich darauf aufmerksam, dass zur Umsetzung aller Investitionen eine
größtmögliche Flexibilität erforderlich sei. Deshalb sollten die Wertgrenzen so
geändert werden, dass der Hauptausschuss Beschlüsse fassen und damit schnell
auf aktuelle Ereignisse reagiert werden könne. Herr Dr. Scharfenberg äußert
dazu Bedenken – er meine, die StVV und der Hauptausschuss seien „das
flexibelste, was es gebe“; im Gegensatz dazu seien die Verwaltungsabläufe
starr. Er bittet die Verwaltung, bis zur Sitzung der StVV am 01.04.09 eine
Prüfung vorzunehmen, welche die Variante sei, die am sichersten zur Umsetzung
aller Schul- und Kita-Vorhaben führe und die Umwidmung der Mittel wieder
rückgängig mache.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wird der
Wirtschaftsplan KIS zur Kenntnis genommen und sich auf eine Beschlussfassung in
der nächsten Sitzung der StVV geeinigt.
Wie bei der Feststellung der Tagesordnung festgelegt, wird
nun der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit folgendem Wortlaut
aufgerufen:
Produkt 1114100.5492000 – Die Mittel für die Finanzierung der Arbeit der
Fraktionen und Gruppen werden von 320.000 Euro um 27.999,75 Euro auf 347.999,75
Euro erhöht.
Die Erhöhung setzt sich wie folgt zusammen:
- Pro-Kopf-Finanzierung
der 5 Mitglieder der Gruppen für 2009: 22.399,80 Euro
Nachzahlung der Pro-Kopf-Finanzierung der 5 Mitglieder der
Gruppen für Oktober – Dezember 2008 (gem. Beschluss der StVV): 5.599,95 Euro.
Frau Dr. Müller verweist darauf, dass der Hauptausschuss
bereits einen Beschluss mit dieser Zielstellung gefasst habe, der dann in der
darauffolgenden Sitzung zurückgezogen wurde, weil mit der DS 09/SVV/0053 –
Fraktionsfinanzierung- nur über die Art der Verteilung – nicht aber über die
Summe beschlossen wurde. Die Verabredung, Letzteres mit der Haushaltssatzung zu
diskutieren und zu beschließen, müsse nun umgesetzt werden. Sie bittet, das
Ergebnis der im letzten Hauptausschuss festgelegten Prüfung darzulegen.
Frau Ziegenbein führt aus, dass der Änderungsantrag so nicht
umgesetzt werden könne, weil mit dem Beschluss zur Fraktionsfinanzierung eine
Aufteilung der im Haushalt eingestellten Mittel von 30 % für einen Sockelbetrag
und von 70 % für einen Pro-Kopf-Betrag festgelegt wurde. Eine Erhöhung in der
vorgeschlagenen Art und Weise würde nicht zu dem gewünschten Ergebnis führen,
weil der o. g. Beschluss eine Unterscheidung der Mittelverwendung nicht
zulasse. Um das Anliegen, einerseits für Gruppen eine Zuwendung zu ermöglichen
und anderer-seits die bisherigen Zuwendungen an die Fraktionen nicht
abzusenken, müsste die im Haushalt eingestellte Summe von 320.000 Euro auf
345.000 Euro erhöht werden. Um die Nachzahlung an die Gruppen für die Monate
Oktober – Dezember 2008 zu gewährleisten, ohne eine Verrechnung bei den
Fraktionen vorzunehmen, sind einmalig 6.000 Euro einzustellen. Dazu müsste eine
Erläuterung beschlossen werden, dass diese Summe einmalig für 2009 eingestellt
und ausschließlich für die Nachzahlung an die Gruppen zu verwenden ist.
Herr Exner betont, dass 320.000 Euro sowohl im
Haushaltsentwurf als auch im Haushaltssicherungskonzept enthalten seien.
Letzteres trage auch zur Genehmigung der Haushaltssatzung bei, denn dadurch
weise die Stadt ihren herausragenden Konsolidierungswillen nach. Eine Erhöhung
der Mittel ziehe die Streichung aus dem Haushaltssicherungskonzept nach sich –
dessen müsse man sich bewusst sein.
Frau Dr. Müller entgegnet, dass sie diese Diskussion als
außerordentlich unangenehm empfinde, zumal die StVV in den letzten Jahren um
keine Mittelerhöhung gebeten habe. An anderer Stelle sei durchaus Geld
vorhanden – nur hier wolle die Verwaltung die Bestände sichern. Dies, so der
Oberbürger-meister, treffe auch auf andere Bereiche zu und er meine, man solle
heute keine Entscheidung dazu treffen. Herr Dr. Scharfenberg betont nochmals
nachdrücklich, dass in der Sitzung der StVV auf eine Abstimmung des bereits im
Hauptausschuss mehrheitlich empfohlenen Änderungsantrages verzichtet wurde,
weil die Verwaltung ein Handeln in diesem Sinne zugesagt habe.
Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass sich der
Hauptausschuss nicht mit den Konsequenzen einer Beschlussfassung in der StVV
befassen könne. Um den vorliegenden Änderungsantrag umsetzen zu können, bedürfe
es einer Deckung und weil diese Maßnahme aus dem HSK gestrichen werde, müsse
das zu Lasten eines anderen Kontos gehen. Die StVV könne nicht „munter“
beschließen und die Konsequenzen offen lassen.
Herr Schröder macht darauf aufmerksam, dass die
Stadtverordneten nur eine Erhöhung für anteilig 6 Stadtverordnete mehr
verlangen und wenn man die vorliegenden 320.000 Euro für 50 Stadtverordneten zu
Grunde lege, ergeben sich genau 25.000 Euro mehr – was wiederum genau dem
Änderungsantrag entspreche. Ausnahmesituation seien die 6.000 Euro für die
einmalige Nachzahlung an die Gruppen für 2008. Somit bleibe man in der
HSK.Maßnahme und wenn die Verwaltung nicht einlenke, müsse eine entsprechende
Entscheidung in der StVV getroffen werden. Allerdings hatte Herr Exner eine
Prüfung in der letzten Hauptausschusssitzung bereits zugesagt.
Frau Dr. Müller bittet, die Verabredung in das Protokoll
aufzunehmen, da dies bereits beim letzten Mal vereinbart und durch die
Verwaltung nicht eingehalten wurde.
Herr Exner betont abschließend, dass dieser Antrag auch im Rahmen der Änderungsanträge für den Haushalt gestellt wurde, den Ansatz um 25.000 Euro zu erhöhen und 6.000 Euro für eine Nachzahlung einzustellen. Er macht darauf aufmerksam, dass damit das Haushaltsdefizit erhöht und die Maßnahme aus dem HSK gestrichen werde.
Der
Oberbürgermeister fasst im Ergebnis der Diskussion zusammen, dass die
Haushaltsansätze bezüglich des gestellten Änderungsantrages durch die
Verwaltung zu prüfen seien. Sollte diese Summe beschlossen werden, erfolge die
Streichung der Maßnahme aus dem HSK.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
262,1 kB
|