25.03.2009 - 23 Sonstiges
Grunddaten
- TOP:
- Ö 23
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 25.03.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Herr Dr. Scharfenberg bittet, eine Berichterstattung zum
Transformationsprozess am Klinikum „Ernst von Bergmann“ in die nächste Sitzung
des Hauptausschusses aufzunehmen. Daran anschließend bittet Frau Dr. Müller um die Aufnahme eines Berichts zur
Organisationsuntersuchung im Geschäftsbereich 1 - ausdrücklich im öffentlichen
Teil der Sitzung – einschließlich der Ergebnisse und Schlussfolgerungen.
Im Weiteren erinnert Herr Dr. Scharfenberg an den zugesagten
Bericht zur Effektivität der Holding-Bildung der Pro Potsdam, was in einen der
nächsten Hauptausschusssitzungen realisiert werden sollte.
Darüber hinaus führt Herr Dr. Scharfenberg Bezug nehmend auf
die Zusage der Verwaltung in der letzten Sitzung des Hauptausschusses, die
Verfahren bezüglich der Vorlage zur Geschäftsführerbestellung des
Luftschiffhafens eine Prüfung der Kommunalaufsicht zu veranlassen, aus, dass
ihn die anschließenden Zeitungsmeldungen, eine Bestellung sei bereits
erfolgt, sehr verwundert haben.
Der Oberbürgermeister entgegnet, dass mit der Wahl eine
Bestellung mit Wirkung vom 01.04.2009 erfolgt sei, der ein entsprechender
Gesellschafterbeschluss zu Grunde liege. Auch wenn der Beschluss der StVV
angezweifelt werde, so habe das keine aufschiebende Wirkung. Vorsorglich habe
er jedoch die Vorlage nochmals auf die Tagesordnung setzen lassen, für den
Fall, dass die Abstimmung wiederholt werden müsse. Auch die über die Presse
geforderte Mandatsniederlegung sei beim Kreiswahlleiter angezeigt worden und
zum 31. März 09 wirksam.
Auf
die Nachfrage von Frau Dr. Schröter, ob der Forderung aus der letzten
Hauptausschusssitzung, die Tonbänder nicht zu löschen, so lange die
Angelegenheit nicht geklärt sei, nachgekommen werde, verweist Frau Ziegenbein
auf eine Information in der letzten Sitzung des Präsidiums der StVV. Diese
Forderung stehe nicht im Einklang mit der Brandenburgischen Kommunalverfassung,
die eine Löschung der Bänder nach der darauf folgenden Sitzung festschreibe.