21.04.2009 - 2.2 Fahrkartenkontrollen im Potsdamer ÖPNV

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Boede (Die Andere) bringt den Antrag ein und stellt den Antrag auf Rederecht für Herrn Telen als Betroffenen.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Rederecht mit 1 Enthaltung zu.

 

Herr Telen berichtet von einer Situation, welcher sein 13jähriger Sohn ausgesetzt war. Lautstarkes Verhalten im Beisein von zwei weiteren Jugendlichen im Haltestellenbereich hatte zur Folge, dass ihm Fahrverbot ab sofort bis 16.00 Uhr des Folgetages erteilt worden ist.

 

Herr Zeretzke (Bereich Beteiligungsmanagement) geht kurz auf die Aufgabenverteilung ein.

 

Herr Weis (Geschäftsführer Verkehrsbetrieb) geht auf den Sinn der Kontrolle ein. Ziel sei es, Leistungserschleichungen zu verhindern. Im Personenbeförderungsgesetz und im Tarif gäbe es hierzu Verankerungen. Mitarbeiter seien geschult, was das Auftreten als auch die Kleidung betrifft. Er bittet, wenn es einen konkreten Anlass gibt, den Verkehrsbetrieb (per e-mail, telefonisch od. schriftlich) den genauen Vorfall mit Benennung des Tages und Uhrzeit mitzuteilen. Dann könne eine entsprechende Auswertung durch den Verkehrsbetrieb vorgenommen werden. Bzgl. des Aspektes der Kleidung der Kontrolleure äußert Herr Weis, dass Mitarbeiter, die in Thor-Steinar-Kleidung angetroffen werden, eine Abmahnung erhalten würden.

Der Ausschluss sei nach § 3 der Beförderungsbestimmungen möglich, um Störungen im Fahrzeug oder im Haltestellenbereich auszuschließen. Hier bestünde das Recht und die Pflicht zum Ausschluss (Ermessensausübung). Er geht hier auf die Frage der Belästigung anderer Fahrgäste, die Gefahrenpotentiale als auch den Betriebsablauf ein.

Mit der Kontrolle sei die Fa. Wisag beauftragt worden.

 

Frau Hüneke geht auf die Antragsstellung ein, welche mehr in Richtung des Aufsichtsrates des Verkehrsbetriebes gehe.

 

Frau Tack spricht für die Fraktion DIE Linke, dass man sich einen guten, sicheren und attraktiven ÖPNV in der Stadt wünsche. Kontrollen seien dabei so durchzuführen, dass die Würde der Fahrgäste gewahrt bleibt. Bei Problemen sollte man sich an den Verkehrsbetrieb (ViP) bzw. an die Aufsichtsratsmitglieder des ViP wenden. Sie empfiehlt im Namen ihrer Fraktion, den Antrag abzustimmen.

 

Herr Cornelius äußert sich als Mitglied des Aufsichtsrates des ViP. Der Antrag sei zu allgemein; er könne nicht zustimmen.

 

Herr Boede nimmt Bezug auf die Beantwortung einer kleinen Anfrage; demnach gäbe es beim ViP keine Aufzeichnungen über Beschwerden. Seines Erachtens sollte diese Thematik aufgrund des Interesses öffentlich behandelt werden.

Er bittet um Abstimmung seines Antrages.

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Damit wird empfohlen, die Vorlage abzulehnen.

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien der VIP GmbH werden gebeten, die Tätigkeit der Fahrkartenkontrolleure in Potsdam zu überprüfen.

 

Insbesondere soll untersucht werden

 

-          ob Auftreten und Umgangston der eingesetzten Kontrolleure angemessen sind

 

-          ob die eingeräumten Befugnisse überschritten wurden

 

-          ob verstärkt telefonische oder schriftliche Beschwerden von Fahrgästen festgestellt wurden.

 

Über das Ergebnis sollte die Stadtverordnetenversammlung im Mai informiert werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               3

Ablehnung:                  3

Stimmenthaltung:       1

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