21.04.2009 - 2.2 Fahrkartenkontrollen im Potsdamer ÖPNV
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Zusätze:
- Stadtverordnete Grimm, Herzberg und Boede, Die Andere
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 21.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Boede (Die Andere) bringt
den Antrag ein und stellt den Antrag auf Rederecht für Herrn Telen als
Betroffenen.
Die
Ausschussmitglieder stimmen dem Rederecht mit 1 Enthaltung zu.
Herr
Telen berichtet von einer Situation, welcher sein 13jähriger Sohn ausgesetzt
war. Lautstarkes Verhalten im Beisein von zwei weiteren Jugendlichen im
Haltestellenbereich hatte zur Folge, dass ihm Fahrverbot ab sofort bis 16.00
Uhr des Folgetages erteilt worden ist.
Herr
Zeretzke (Bereich Beteiligungsmanagement) geht kurz auf die Aufgabenverteilung
ein.
Herr Weis (Geschäftsführer
Verkehrsbetrieb) geht auf den Sinn der Kontrolle ein. Ziel sei es,
Leistungserschleichungen zu verhindern. Im Personenbeförderungsgesetz und im
Tarif gäbe es hierzu Verankerungen. Mitarbeiter seien geschult, was das
Auftreten als auch die Kleidung betrifft. Er bittet, wenn es einen konkreten
Anlass gibt, den Verkehrsbetrieb (per e-mail, telefonisch od. schriftlich) den
genauen Vorfall mit Benennung des Tages und Uhrzeit mitzuteilen. Dann könne
eine entsprechende Auswertung durch den Verkehrsbetrieb vorgenommen werden.
Bzgl. des Aspektes der Kleidung der Kontrolleure äußert Herr Weis, dass
Mitarbeiter, die in Thor-Steinar-Kleidung angetroffen werden, eine Abmahnung
erhalten würden.
Der Ausschluss
sei nach § 3 der Beförderungsbestimmungen möglich, um Störungen im Fahrzeug
oder im Haltestellenbereich auszuschließen. Hier bestünde das Recht und die
Pflicht zum Ausschluss (Ermessensausübung). Er geht hier auf die Frage der
Belästigung anderer Fahrgäste, die Gefahrenpotentiale als auch den
Betriebsablauf ein.
Mit der
Kontrolle sei die Fa. Wisag beauftragt worden.
Frau
Hüneke geht auf die Antragsstellung ein, welche mehr in Richtung des
Aufsichtsrates des Verkehrsbetriebes gehe.
Frau Tack
spricht für die Fraktion DIE Linke, dass man sich einen guten, sicheren und
attraktiven ÖPNV in der Stadt wünsche. Kontrollen seien dabei so durchzuführen,
dass die Würde der Fahrgäste gewahrt bleibt. Bei Problemen sollte man sich an
den Verkehrsbetrieb (ViP) bzw. an die Aufsichtsratsmitglieder des ViP wenden.
Sie empfiehlt im Namen ihrer Fraktion, den Antrag abzustimmen.
Herr
Cornelius äußert sich als Mitglied des Aufsichtsrates des ViP. Der Antrag sei
zu allgemein; er könne nicht zustimmen.
Herr
Boede nimmt Bezug auf die Beantwortung einer kleinen Anfrage; demnach gäbe es beim ViP keine Aufzeichnungen über
Beschwerden. Seines Erachtens sollte diese Thematik aufgrund des Interesses
öffentlich behandelt werden.
Er bittet um Abstimmung seines Antrages.
Damit
wird empfohlen, die Vorlage abzulehnen.
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien der VIP GmbH werden gebeten,
die Tätigkeit der Fahrkartenkontrolleure in Potsdam zu überprüfen.
Insbesondere
soll untersucht werden
-
ob
Auftreten und Umgangston der eingesetzten Kontrolleure angemessen sind
-
ob die
eingeräumten Befugnisse überschritten wurden
-
ob
verstärkt telefonische oder schriftliche Beschwerden von Fahrgästen
festgestellt wurden.
Über
das Ergebnis sollte die Stadtverordnetenversammlung im Mai informiert werden.