21.04.2009 - 2.1 Wohnungsbau im Bereich des B-Plans Nr.42/1 "Kas...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Stadtverordnete Grimm, Herzberg und Boede, Die Andere
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 21.04.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Boede (Die Andere) bringt
den Antrag ein und beantragt Rederecht für Frau Kirchner als Anwohnerin.
Die
Ausschussmitglieder stimmen der Gewährung des Rederechtes zu.
Frau
Kirchner (Anwohnerin) spricht u.a. folgende Punkte kritisch an:
-
Fußgängerweg
nicht ausreichend bzw. derzeit teilweise nicht nutzbar
-
Notwendigkeit
der Einbeziehung der Anwohner
-
unklare
künftige Verkehrslösung
-
Schutz
der vorhandenen Bäume
-
Ausweisung
als Spielstr. Wünschenswert
Herr
Lehmann (FB Stadterneuerung) verweist auf den Bebauungsplan, welcher im Jahr
2006 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden sei und damit
gilt. Anträge sind auf der Grundlage des Bebauungsplanes zu prüfen.
Zur Frage
der verkehrssicheren Lösung informiert er, dass eine gemischte Situation
vorgesehen sei. Im unteren Bereich. Stellplatzanlagen auf beiden Seiten, davon
1 Mischverkehrsfläche, die bis zur Kiepenheuerallee vorgesehen ist (Ausweisung
als verkehrsberuhigter Bereich).
Der
Stellplatznachweis ist erbracht.
Hinsichtlich
der Müllcontainer sind im Bebauungsplan berankte Pergolen bzw. Hecken
vorgesehen zum Schutz der Einsicht. Die PRO Potsdam hat zugesichert, die
Pflanzung so zu gestalten, dass eine optische Beeinträchtigung weitgehend
verhindert wird.
Weiterer
Prüfungsbedarf wird seitens der Verwaltung nicht gesehen.
Frau
Hüneke sieht den Informationsbedarf und regt eine öffentliche Erläuterung der
einzelnen Planungsbestände an.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz gibt die Zusicherung, die Anwohner noch vor der Sommerpause zu
informieren. Ziel sei, kein Durchgangsverkehr.
Herr
Boede erklärt den Antrag - unter
Berücksichtigung der Zusage der Verwaltung zur Anwohnerinformation vor der
Sommerpause - als durch Verwaltungshandeln erledigt.