28.04.2009 - 2.5 Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage in Potsd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.5
- Zusätze:
- FB Grün- und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 28.04.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Einbringung der Vorlage ist
bereits in der vergangenen Sitzung erfolgt.
Herr Becker (Bereich
Verkehrsmanagement und Straßenbeleuchtung) stellt anhand des Planes die
Situation dar und geht auf die Vorgaben des Gesetzgebers ein. Weiterhin teilt
Herr Becker mit, dass das Ergebnis einer gutachterlichen Prüfung zum Zustand
der Maste als auch zu den Kabelanlagen vorliege.
Frau Dr. von Kuick-Frenz
ergänzt, dass es besonders kritisch für die Eckgrundstücke sei, da diese von
zwei Seiten veranlagt werden. Eine Alternative wäre, jeweils nur 1
Leuchtsignalmast an das Ende zu setzen und an der Nuthe; dies hätte jedoch eine
geringe Ausleuchtung zur Folge. Grundsätzlich bleibe die Problematik der
Sicherung der Verkehrsanlage.
Herr Teuteberg greift den
Vorschlag von Frau Dr. von Kuick-Frenz auf. Da es sich hier um eine reine
Anwohnerstraße handelt und alle bis auf einen Anwohner gegen die Maßnahme sind,
stellt sich die Frage, ob man nicht dem Willen der Anwohner entsprechen solle.
Herr Becker spricht die Thematik
Daseinsvorsorge an. Diese stelle nicht nur die Verhinderung von Unfällen ab,
sondern auch auf den Schutz von Hab und Gut. Er berichtet dazu, dass die Zahl
der Einbrüche dort, wo es keine Straßenbeleuchtung gebe, doppelt so hoch sei.
Gleiches treffe auf Übergriffe auf Menschen zu, wenn Beleuchtungsanlagen nicht
intakt, nicht in Betrieb od. nicht vorhanden sind.
Herr Kutzmutz spricht die
finanzielle Seite an.
Bzgl. der grundhaften Erneuerung
bestätigt Frau Dr. von Kuick-Frenz dass die günstigste Variante genommen worden
sei.
Nach weiteren kurzen Äußerungen
der Ausschussmitglieder greift Herr Pfrogner den Hinweis der Verwaltung auf,
dass die Pflicht vom Gesetzgeber vorgegeben werde und von daher die Gewährung
einer Ausnahme (nur teilweise Beleuchtung) nicht sinnvoll sei. Dies würde auch
an anderen Stellen ähnliche Wünsche hervorrufen. Er erkundigt sich, ob es einen
sozialen Härtefall gibt?
Frau Dr. von Kuick-Frenz betont
nochmals, dass mehrfach mit den Anwohnern gesprochen worden sei: Eine doppelte
Veranschlagung für die Eckgrundstücke, habe eine höhere Belastung zur Folge.
Der von ihr vorgetragene Vorschlag zur Ausnahme sei von den Anwohnern gekommen
und komme nicht von der Verwaltung.
Herr Becker informiert bzgl. der
Belastung, dass auch Ratenzahlung möglich sei.
Frau Dr. von Kuick-Frenz geht
auf Nachfrage von Herrn Kutzmutz kurz erläuternd auf das Kommunalabgabengesetz
des Landes Brandenburg hinsichtlich der Unterteilung in Abschnitte ein; hier
gäbe es keine Spielräume. Sie stellt dar, wenn ein Eckgrundstück von zwei
Seiten erschlossen wird; muss auch jede Seite des Grundstücks veranlagt werden.
Bzgl. des Hinweises von Herrn
Teuteberg hinsichtlich Verkehrssicherungspflicht und Daseinsvorsorge und einer
evtl. Ausnahmeregelung macht Frau Dr. von Kuick-Frenz deutlich, dass dies ein
Präzedenzfall für die Stadt Potsdam wäre. Sie betont nochmals, dass dies kein
Vorschlag der Verwaltung wäre.
Herr Becker ergänzt, dass die
Errichtungsvorschriften für Lichtsignalsanlagen keine Unterscheidung in
Verkehrssicherungspflicht und Daseinsvorsorge vornehmen. Spielraum bestehe nur
dahingehend, in Anwohnerstraßen ein unteres Beleuchtungsniveau vorzunehmen. In
diesem Zusammenhang verliest Herr Becker die entsprechende Passage aus dem
Kommunalabgabengesetz.
Die Vorlage wird zur Abstimmung
gestellt.
Der
Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung
wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Neubau der Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Stadtrand“
Verkehrsanlage: Am Stadtrand 19 bis Am Stadtrand 24 (Flurstück 311 bis Straße
Zur Nuthe) als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz.