28.04.2009 - 2.5 Neubau einer Straßenbeleuchtungsanlage in Potsd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung der Vorlage ist bereits in der vergangenen Sitzung erfolgt.

 

Herr Becker (Bereich Verkehrsmanagement und Straßenbeleuchtung) stellt anhand des Planes die Situation dar und geht auf die Vorgaben des Gesetzgebers ein. Weiterhin teilt Herr Becker mit, dass das Ergebnis einer gutachterlichen Prüfung zum Zustand der Maste als auch zu den Kabelanlagen vorliege.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz ergänzt, dass es besonders kritisch für die Eckgrundstücke sei, da diese von zwei Seiten veranlagt werden. Eine Alternative wäre, jeweils nur 1 Leuchtsignalmast an das Ende zu setzen und an der Nuthe; dies hätte jedoch eine geringe Ausleuchtung zur Folge. Grundsätzlich bleibe die Problematik der Sicherung der Verkehrsanlage.

 

Herr Teuteberg greift den Vorschlag von Frau Dr. von Kuick-Frenz auf. Da es sich hier um eine reine Anwohnerstraße handelt und alle bis auf einen Anwohner gegen die Maßnahme sind, stellt sich die Frage, ob man nicht dem Willen der Anwohner entsprechen solle.

 

Herr Becker spricht die Thematik Daseinsvorsorge an. Diese stelle nicht nur die Verhinderung von Unfällen ab, sondern auch auf den Schutz von Hab und Gut. Er berichtet dazu, dass die Zahl der Einbrüche dort, wo es keine Straßenbeleuchtung gebe, doppelt so hoch sei. Gleiches treffe auf Übergriffe auf Menschen zu, wenn Beleuchtungsanlagen nicht intakt, nicht in Betrieb od. nicht vorhanden sind.

 

Herr Kutzmutz spricht die finanzielle Seite an.

 

Bzgl. der grundhaften Erneuerung bestätigt Frau Dr. von Kuick-Frenz dass die günstigste Variante genommen worden sei.

 

Nach weiteren kurzen Äußerungen der Ausschussmitglieder greift Herr Pfrogner den Hinweis der Verwaltung auf, dass die Pflicht vom Gesetzgeber vorgegeben werde und von daher die Gewährung einer Ausnahme (nur teilweise Beleuchtung) nicht sinnvoll sei. Dies würde auch an anderen Stellen ähnliche Wünsche hervorrufen. Er erkundigt sich, ob es einen sozialen Härtefall gibt?

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz betont nochmals, dass mehrfach mit den Anwohnern gesprochen worden sei: Eine doppelte Veranschlagung für die Eckgrundstücke, habe eine höhere Belastung zur Folge. Der von ihr vorgetragene Vorschlag zur Ausnahme sei von den Anwohnern gekommen und komme nicht von der Verwaltung.

 

Herr Becker informiert bzgl. der Belastung, dass auch Ratenzahlung möglich sei.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz geht auf Nachfrage von Herrn Kutzmutz kurz erläuternd auf das Kommunalabgabengesetz des Landes Brandenburg hinsichtlich der Unterteilung in Abschnitte ein; hier gäbe es keine Spielräume. Sie stellt dar, wenn ein Eckgrundstück von zwei Seiten erschlossen wird; muss auch jede Seite des Grundstücks veranlagt werden.

 

Bzgl. des Hinweises von Herrn Teuteberg hinsichtlich Verkehrssicherungspflicht und Daseinsvorsorge und einer evtl. Ausnahmeregelung macht Frau Dr. von Kuick-Frenz deutlich, dass dies ein Präzedenzfall für die Stadt Potsdam wäre. Sie betont nochmals, dass dies kein Vorschlag der Verwaltung wäre.

 

Herr Becker ergänzt, dass die Errichtungsvorschriften für Lichtsignalsanlagen keine Unterscheidung in Verkehrssicherungspflicht und Daseinsvorsorge vornehmen. Spielraum bestehe nur dahingehend, in Anwohnerstraßen ein unteres Beleuchtungsniveau vorzunehmen. In diesem Zusammenhang verliest Herr Becker die entsprechende Passage aus dem Kommunalabgabengesetz.

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt.

 

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neubau der Straßenbeleuchtung in der Straße „Am Stadtrand“ Verkehrsanlage: Am Stadtrand 19 bis Am Stadtrand 24 (Flurstück 311 bis Straße Zur Nuthe) als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               5

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       2