26.06.2002 - 7.3 Gab...

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Frau Blume erläutert als Vertreterin des Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales die Stellungnahme der Arbeitsgruppe Gabi, die anschließend an alle Mitglieder des Hauptausschusses ausgereicht wird.

Herr Jakobs betont in seinen Ausführungen, dass hier Differenzierungen vorzunehmen seien. Sicher ist nicht alles so gelaufen, wie es laufen sollte, fehlte Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch die Finanzierung sei nicht ganz glücklich gewesen. Das müsse aufgearbeitet werden und es sei zu prüfen, ob der Stadt ein Schaden entstanden sei, ob Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit vorliege. Die Stadtverordnetenversammlung habe einen eindeutigen Auftrag erteilt, das Interesse der Stadt am Bestand der GABI darzustellen, so dass in einer Mitteilungsvorlage, die zur Sitzung am 03.07.2002 vorgelegt werde, die Eckpunkte einer neuen Verfahrensweise der Vermittlung dargelegt werden. 

 

In der weiteren Diskussion fragt Frau Dr. Schröter nach, ob Herrn Jakobs als Aufsichtsratsvorsitzenden nicht's von den kritischen Vorgängen bekannt gewesen sei. Herr Bruch fragt nach dem zeitlichen Ablauf des Prüfverfahrens für 2001 und fordert eine zügige Bearbeitung und Bereitstellung des Prüfvermerks.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass die Diskussion um Gabi auf Probleme in der Verwaltung schließen lasse, auf ungeordnete Verhältnisse, was schnellstens geklärt werden sollte. Die Stellungnahme der Arbeitsgruppe GABI, die im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 25.06.2002 verabschiedet wurde, könne nicht Beschlussgegenstand im Hauptausschuss sein. Die Verwaltung habe einen eindeutigen Auftrag erhalten und soll jetzt Möglichkeiten aufzeigen.  

 

Herr Krause fordert für die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung, ob Auflösung oder Umgestaltung, wirksame Regelungen. Herr Bruch betont, er habe schwere Bedenken gegen eine allein städtische Grundfinanzierung für dieses Jahr und bittet, das rechtlich zu prüfen. Frau Dr. Lotz sieht GABI beschädigt und plädiert für die Auflösung der Gesellschaft. Vor einem halben oder dreiviertel Jahr wäre eine Auseinandersetzung besser gewesen, insofern sei eine Auflösung schon berechtigt.