26.06.2002 - 7.3 Gab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 26.06.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Frau
Blume erläutert als Vertreterin des Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit
und Soziales die Stellungnahme der Arbeitsgruppe Gabi, die anschließend an alle
Mitglieder des Hauptausschusses ausgereicht wird.
Herr
Jakobs betont in seinen Ausführungen, dass hier Differenzierungen vorzunehmen
seien. Sicher ist nicht alles so gelaufen, wie es laufen sollte, fehlte
Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch die Finanzierung sei nicht ganz
glücklich gewesen. Das müsse aufgearbeitet werden und es sei zu prüfen, ob der
Stadt ein Schaden entstanden sei, ob Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit
vorliege. Die Stadtverordnetenversammlung habe einen eindeutigen Auftrag
erteilt, das Interesse der Stadt am Bestand der GABI darzustellen, so dass in
einer Mitteilungsvorlage, die zur Sitzung am 03.07.2002 vorgelegt werde, die
Eckpunkte einer neuen Verfahrensweise der Vermittlung dargelegt werden.
In der
weiteren Diskussion fragt Frau Dr. Schröter nach, ob Herrn Jakobs als
Aufsichtsratsvorsitzenden nicht's von den kritischen Vorgängen bekannt gewesen
sei. Herr Bruch fragt nach dem zeitlichen Ablauf des Prüfverfahrens für 2001
und fordert eine zügige Bearbeitung und Bereitstellung des Prüfvermerks.
Herr Dr.
Scharfenberg betont, dass die Diskussion um Gabi auf Probleme in der Verwaltung
schließen lasse, auf ungeordnete Verhältnisse, was schnellstens geklärt werden
sollte. Die Stellungnahme der Arbeitsgruppe GABI, die im Ausschuss für
Gesundheit und Soziales am 25.06.2002 verabschiedet wurde, könne nicht Beschlussgegenstand
im Hauptausschuss sein. Die Verwaltung habe einen eindeutigen Auftrag erhalten
und soll jetzt Möglichkeiten aufzeigen.
Herr
Krause fordert für die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung, ob Auflösung oder
Umgestaltung, wirksame Regelungen. Herr Bruch betont, er habe schwere Bedenken
gegen eine allein städtische Grundfinanzierung für dieses Jahr und bittet, das
rechtlich zu prüfen. Frau Dr. Lotz sieht GABI beschädigt und plädiert für die
Auflösung der Gesellschaft. Vor einem halben oder dreiviertel Jahr wäre eine
Auseinandersetzung besser gewesen, insofern sei eine Auflösung schon
berechtigt.