26.06.2002 - 7.4 Standortpolitik bezüglich Supermärkte

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Herr Goetzmann führt dazu aus, dass bei den Discountern, knapp unterhalb des Planungsrechts, in erheblichem Maße expandiert werde. Besonders begehrt seien dabei die Hauptverkehrsverbindungen, wo als einzige Voraussetzung das Vorhandensein eines allgemeinen Wohngebietes nötig sei. Damit habe die Stadt wenig Steuerungsmöglichkeiten, wenn dann auch noch bei allen Grundstücksnachbarn die Zustimmung eingeholt wurde.

Im Einzelhandel gebe es dazu ebenfalls Bedenken, das sei bekannt.