30.04.2009 - 3 Wahl der beiden stellvertretenden Vorsitzenden ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Dr. Müller bittet um Vorschläge zur Wahl der beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses

 

Frau Morgenroth schlägt Herrn Wernick-Otto für die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden vor.

 

Frau Dr. Müller stellt fest, dass Herr Wernick-Otto nicht zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt werden kann, da er kein Stadtverordneter ist.

Gemäß § 4 (2) der Satzung des Jugendamtes müssen der/die Vorsitzende und die beiden Stellvertreter aus den Mitgliedern, die der Stadtverordnetenversammlung angehören, gewählt werden.

 

Des Weiteren werden Frau Morgenroth und Herr Wartenberg für die Wahl als stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses vorgeschlagen.

 

Frau Dr. Müller beantragt die offene Abstimmung über die beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.

Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es erfolgt eine einstimmige Zustimmung zur offenen Abstimmung.

 

Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung zur Wahl von Frau Birgit Morgenroth zur stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               14

Ablehnung:                    0

Somit ist Frau Morgenroth zur stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt.

 

Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung zur Wahl von Herrn Claus Wartenberg zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               14

Ablehnung:                    0

Somit ist Herr Wartenberg zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt.

 

Frau Morgenroth und Herr Wartenberg nehmen die Wahl an.

 

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