30.04.2009 - 3 Wahl der beiden stellvertretenden Vorsitzenden ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 30.04.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Dr. Müller bittet um Vorschläge zur Wahl der beiden stellvertretenden Vorsitzenden
des Jugendhilfeausschusses
Frau Morgenroth schlägt Herrn Wernick-Otto für die Wahl zum
stellvertretenden Vorsitzenden vor.
Frau Dr. Müller stellt fest, dass Herr Wernick-Otto nicht zum
stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses gewählt werden kann,
da er kein Stadtverordneter ist.
Gemäß
§ 4 (2) der Satzung des Jugendamtes müssen der/die Vorsitzende und die beiden
Stellvertreter aus den Mitgliedern, die der Stadtverordnetenversammlung
angehören, gewählt werden.
Des
Weiteren werden Frau Morgenroth und Herr Wartenberg für die Wahl als
stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses vorgeschlagen.
Frau Dr. Müller beantragt die offene Abstimmung über die beiden
stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.
Dagegen erhebt sich kein
Widerspruch. Es erfolgt eine einstimmige Zustimmung zur offenen Abstimmung.
Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung zur Wahl von Frau Birgit
Morgenroth zur stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 14
Ablehnung: 0
Somit ist Frau Morgenroth zur stellvertretenden Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses gewählt.
Frau Dr. Müller bittet um Abstimmung zur Wahl von Herrn Claus
Wartenberg zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 14
Ablehnung: 0
Somit ist Herr Wartenberg zum stellvertretenden Vorsitzenden des
Jugendhilfeausschusses gewählt.
Frau Morgenroth und Herr Wartenberg nehmen die Wahl an.