12.05.2009 - 4.3 Umgebungsschutz für das UNESCO-Weltkulturerbe

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Die Mitteilungsvorlage liegt den Ausschussmitgliedern vor.

 

Herr Goetzmann geht auf die Rückfragen der Ausschussmitglieder ein und macht nochmals deutlich, dass die Verwaltungsvereinbarung keine materiellen Regelungen beinhalte. Hierin gehe darin zu vereinbaren, wer, wann, wen, in welchem Bereich beteiligt und wie mit dem Stellungnahmen umgegangen wird. Die Pufferzone sei als „Achtungsraum“ (räumliche Fixierung) für die zu befolgenden Regelungen anzusehen.

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage