12.05.2009 - 3.2 Bebauungsplan Nr. 35-1 "Nördliche Berliner Vors...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein. Er macht aufmerksam, dass es vorgesehen sei, ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen und geht erläuternd auf die drei Änderungsanlässe ahand der Karte und die Inhalte der Änderungsbereiche ein.

 

Rückfragen der Ausschussmitglieder erfolgen nicht.

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ ist in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB in den Teilbereichen Leonardo-da-Vinci-Straße und Schwanenallee 3 zu ändern (siehe Anlage 1).

 

2.       Die in den Anlagen 2 und 3 dargestellten Änderungsvorschläge sind die Grundlagen für die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes.

 

3.      Das Verfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07. 03. 2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (siehe Anlage 4).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage