12.05.2009 - 3.3 Bebauungsplan Nr. 34-2 "Katharinenholzstraße / ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 12.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Ausschussvorsitzende
informiert, dass der sachkundige Einwohner, Herr Pfrogner, zu diesem
Tagesordnungspunkt eine Befangenheitserklärung abgegeben habe.
Frau
Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Herr
Steinmüller (Vorhabenträger) würde für Eigentumsfragen zur Verfügung stehen.
Herr
Dr. Seidel spricht
die dörfliche Struktur an und stellt folgenden Änderungsantrag:
Anlage 1, Planungsziele –
Änderung des vorletzten Satzes in ... auf Grundstücken von jeweils über 500 m².
Auf
einzelne Rückfragen der Ausschussmitglieder geht Frau Holtkamp ein; zur Frage
nach der Herauslösung aus dem B-Plan-Gebiet, teilt sie mit, dass viele
Teilflächen zwischenzeitlich erledigt wären. Hier erfolge eine Begrenzung auf
die Flächen, für die ein Planungserfordernis bestehe.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) geht erläuternd auf die
Erschließungsfragen ein.
Der Änderungsantrag
von Herrn Dr. Seidel wird zur Abstimmung gestellt: 4/1/2.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ ist
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ in
seinen Geltungsbereichsgrenzen ist gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aus dem räumlichen
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34
„Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße“ herauszulösen (s. Anlagen 1 und 2).
Mit
Änderung in Anlage 1 – Planungsziele (letzter Satz)
Zugelassen
werden sollen Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen auf
jeweils mindestens 500 m² großen Grundstücken auf Grundstücken von
jeweils über 500 m².
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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