12.05.2009 - 3.3 Bebauungsplan Nr. 34-2 "Katharinenholzstraße / ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschussvorsitzende informiert, dass der sachkundige Einwohner, Herr Pfrogner, zu diesem Tagesordnungspunkt eine Befangenheitserklärung abgegeben habe.

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein. Herr Steinmüller (Vorhabenträger) würde für Eigentumsfragen zur Verfügung stehen.

 

Herr Dr. Seidel spricht die dörfliche Struktur an und stellt folgenden Änderungsantrag:

Anlage 1, Planungsziele – Änderung des vorletzten Satzes in ... auf Grundstücken von jeweils über 500 m².

 

Auf einzelne Rückfragen der Ausschussmitglieder geht Frau Holtkamp ein; zur Frage nach der Herauslösung aus dem B-Plan-Gebiet, teilt sie mit, dass viele Teilflächen zwischenzeitlich erledigt wären. Hier erfolge eine Begrenzung auf die Flächen, für die ein Planungserfordernis bestehe.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) geht erläuternd auf die Erschließungsfragen ein.

 

Der Änderungsantrag von Herrn Dr. Seidel wird zur Abstimmung gestellt: 4/1/2.

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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ ist gemäß § 2  Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 34-2 „Katharinenholzstraße / Amundsenstraße“ in seinen Geltungsbereichsgrenzen ist gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße“ herauszulösen (s. Anlagen 1 und 2).

 

 

Mit Änderung in Anlage 1 – Planungsziele (letzter Satz)

Zugelassen werden sollen Einzel- und Doppelhäuser mit maximal zwei Vollgeschossen auf jeweils mindestens 500 m² großen Grundstücken auf Grundstücken von jeweils über 500 m².

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       3

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Anlagen zur Vorlage