19.05.2009 - 2 Informationen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Di., 19.05.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Brandschutz in Einrichtungen
Frau Müller macht darauf aufmerksam, dass das Thema Brandschutz
in der letzten Zeit oft diskutiert
wurde. Um die Sensibilität für dieses Thema auch im Ausschuss für Gesundheit
und Soziales zu wecken, wird es eine kurze Präsentation der Feuerwehr geben.
Sie verweist auf ein Merkblatt
der Bauaufsicht, welches als Anlage zum Protokoll ausgereicht wird.
Herr Schulz (FB Feuerwehr) erörtert anhand von drei kurzen Lehrfilmen
die Ausweitung von Bränden und die damit zusammenhängende Rauchentwicklung
sowie deren Folgen.
Frau Dencker fragt, ob es die Feuerwehr in der gesamten
Landeshauptstadt Potsdam realisieren kann, innerhalb von 8 Minuten am Brandort
einzutreffen.
Sie bittet um Informationen zum
Umgang mit dem Thema Himmelslaternen.
Herr Hülsebeck (FB Feuerwehr) erklärt, dass die Feuerwehr Potsdam mit
Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr so aufgestellt ist, dass dort wo dichte
Bebauung existiert, die 8 Minuten bis zum Eintreffen am Brandort realisiert
werden kann.
Bezüglich des Umgangs mit
Himmelslaternen erklärt er, dass in dem Bereich, der durch die Flugsicherung
gesperrt ist sowie in Bereichen städtischer Bebauung keine Genehmigungen zum Aufsteigen
von Himmelslaternen erteilt werden. Auch das Ministerium des Innern wird eine
entsprechende Richtlinie erlassen.
Frau Engel-Fürstberger fragt, ob alle öffentlichen Gebäude bei der
Brandbekämpfung gleich behandelt werden.
Herr Schulz erklärt, dass alle Sonderbauten eigene Verordnungen haben.
Grundsätzlich müssen alle
Flucht- und Rettungswege freigehalten werden.
Frau Judacz weist darauf hin, dass die Heimaufsicht oder auch das
Jugendamt fordern, dass in den Einrichtungen die Treppen aufgrund der
Unfallgefahr durch Gitter geschützt werden. Die Feuerwehr fordert jedoch freie
Fluchtwege.
Wie sollen die Einrichtungen auf
diese gegensätzlichen Forderungen reagieren?
Herr Hülsebeck macht deutlich, dass jeder Einzelfall spezifisch geklärt
werden sollte. Er weist darauf hin, dass die Einrichtungen die Verantwortung
für die bei ihnen untergebrachten Menschen haben.
Frau Müller teilt mit, dass zur Verbesserung der brandschutzgerechten
Ausstattung der Schulen, insbesondere in Flucht- und Rettungswegen, jede Schule
2.000 Euro beim KIS beantragen kann. Insgesamt werden für die Schulen 80.000
Euro dafür bereitgestellt.
Frau Engel-Fürstberger fragt, wann
es die letzte Änderung der Brandschutzregelung gab.
Herr Schulz erklärt, dass sich die Brandschutzregelung in den letzten
Jahren nicht geändert hat. In Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht und dem KIS
wird diese jetzt umgesetzt.
Frau Schulze bittet, dass das Merkblatt der Bauaufsicht auch den
Schulen zeitnah zugeleitet wird.
Influenza
Herr Ernst informiert, dass es gemäß Lagebericht des Robert
Koch-Instituts insgesamt für die Bundesrepublik Deutschland aktuell 14 bestätigte Fälle der neuen
Influenza (sog. Schweinegrippe) gibt.
In Europa sind es 249 bestätigte
Fälle in 16 Ländern, weltweit gibt es 8.474 bestätigte Fälle in 39 Ländern.
In Brandenburg ist seit dem
02.05.2009 kein neuer Fall aufgetreten. Potsdam hatte bisher weder einen
bestätigten Fall noch einen Verdachtsfall.
Für Deutschland wird derzeit
eine gewisse Stabilisierung gesehen. Es kann aber nach wie vor keine Entwarnung
gegeben werden.
Er macht deutlich, dass die
Verwaltung in regelmäßiger Verbindung mit dem MASGF steht. Dieses hat auch Notfallerreichbarkeiten
außerhalb der Dienstzeiten als Rufbereitschaft mitgeteilt.
Für den Verdachtsfall gibt es
ein Flussdiagramm, das vom Robert Koch-Institut erarbeitet wurde, sowie eine
Checkliste „Neue Influenza“ für Mitarbeiter des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes, die durch das MASGF erarbeitet wurde.
Gemeinschaftsunterkunft
Schlaatz
Frau Müller informiert, dass per 14.05.2009 137
Personen die Gemeinschaftsunterkunft bezogen haben.
Es handelt sich hierbei um 89
Einzelpersonen und 17 Familien mit insgesamt 48 Personen. Unter diesen 48
Personen sind 26 Erwachsene und 22 Kinder. Die 22 Kinder teilen sich auf
folgende Altersgruppen auf:
0
bis 3 Jahre 12
Kinder
3 bis 7 Jahre 8 Kinder
7
bis 12 Jahre 1 Kind
12 bis 18 Jahre 1 Kind
15 Einzelpersonen sowie 10 Familien mit
insgesamt 30 Personen haben bereits eine Genehmigung zur Wohnsitznahme
außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft bzw. bedürfen dieser nicht und können
nach Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft einen eigenen
Wohnraum beziehen.
Info der
Ausschussvorsitzenden
Frau Schulze berichtet über die konstituierende Sitzung des
Behindertenbeirates vom 14.05.2009 und informiert, dass Herr Schmarje,
Vorsitzender des Beirates, künftig der Vertreter des Behindertenbeirates im
Ausschuss für Gesundheit und Soziales sein wird. Sie begrüßt Herrn Schmarje,
der als Gast anwesend ist.