19.05.2009 - 2 Informationen der Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Brandschutz in Einrichtungen

 

Frau Müller macht darauf aufmerksam, dass das Thema Brandschutz in  der letzten Zeit oft diskutiert wurde. Um die Sensibilität für dieses Thema auch im Ausschuss für Gesundheit und Soziales zu wecken, wird es eine kurze Präsentation der Feuerwehr geben.

Sie verweist auf ein Merkblatt der Bauaufsicht, welches als Anlage zum Protokoll ausgereicht wird.

 

Herr Schulz (FB Feuerwehr) erörtert anhand von drei kurzen Lehrfilmen die Ausweitung von Bränden und die damit zusammenhängende Rauchentwicklung sowie deren Folgen.

 

Frau Dencker fragt, ob es die Feuerwehr in der gesamten Landeshauptstadt Potsdam realisieren kann, innerhalb von 8 Minuten am Brandort einzutreffen.

Sie bittet um Informationen zum Umgang mit dem Thema Himmelslaternen.

 

Herr Hülsebeck (FB Feuerwehr) erklärt, dass die Feuerwehr Potsdam mit Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr so aufgestellt ist, dass dort wo dichte Bebauung existiert, die 8 Minuten bis zum Eintreffen am Brandort realisiert werden kann.

Bezüglich des Umgangs mit Himmelslaternen erklärt er, dass in dem Bereich, der durch die Flugsicherung gesperrt ist sowie in Bereichen städtischer Bebauung keine Genehmigungen zum Aufsteigen von Himmelslaternen erteilt werden. Auch das Ministerium des Innern wird eine entsprechende Richtlinie erlassen.

 

Frau Engel-Fürstberger fragt, ob alle öffentlichen Gebäude bei der Brandbekämpfung gleich behandelt werden.

 

Herr Schulz erklärt, dass alle Sonderbauten eigene Verordnungen haben.

Grundsätzlich müssen alle Flucht- und Rettungswege freigehalten werden.

 

Frau Judacz weist darauf hin, dass die Heimaufsicht oder auch das Jugendamt fordern, dass in den Einrichtungen die Treppen aufgrund der Unfallgefahr durch Gitter geschützt werden. Die Feuerwehr fordert jedoch freie Fluchtwege.

Wie sollen die Einrichtungen auf diese gegensätzlichen Forderungen reagieren?

 

Herr Hülsebeck macht deutlich, dass jeder Einzelfall spezifisch geklärt werden sollte. Er weist darauf hin, dass die Einrichtungen die Verantwortung für die bei ihnen untergebrachten Menschen haben.

 

Frau Müller teilt mit, dass zur Verbesserung der brandschutzgerechten Ausstattung der Schulen, insbesondere in Flucht- und Rettungswegen, jede Schule 2.000 Euro beim KIS beantragen kann. Insgesamt werden für die Schulen 80.000 Euro dafür bereitgestellt.

 

Frau Engel-Fürstberger  fragt, wann es die letzte Änderung der Brandschutzregelung gab.

 

Herr Schulz erklärt, dass sich die Brandschutzregelung in den letzten Jahren nicht geändert hat. In Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht und dem KIS wird diese jetzt umgesetzt.

 

Frau Schulze bittet, dass das Merkblatt der Bauaufsicht auch den Schulen zeitnah zugeleitet wird.

 

Influenza

 

Herr Ernst informiert, dass es gemäß Lagebericht des Robert Koch-Instituts insgesamt für die Bundesrepublik Deutschland  aktuell 14 bestätigte Fälle der neuen Influenza (sog. Schweinegrippe) gibt.

In Europa sind es 249 bestätigte Fälle in 16 Ländern, weltweit gibt es 8.474 bestätigte Fälle in 39 Ländern.

In Brandenburg ist seit dem 02.05.2009 kein neuer Fall aufgetreten. Potsdam hatte bisher weder einen bestätigten Fall noch einen Verdachtsfall.

Für Deutschland wird derzeit eine gewisse Stabilisierung gesehen. Es kann aber nach wie vor keine Entwarnung gegeben werden.

 

Er macht deutlich, dass die Verwaltung in regelmäßiger Verbindung mit dem  MASGF steht. Dieses hat auch Notfallerreichbarkeiten außerhalb der Dienstzeiten als Rufbereitschaft mitgeteilt.

 

Für den Verdachtsfall gibt es ein Flussdiagramm, das vom Robert Koch-Institut erarbeitet wurde, sowie eine Checkliste „Neue Influenza“ für Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, die durch das MASGF erarbeitet wurde.

 

Gemeinschaftsunterkunft Schlaatz

 

Frau Müller informiert, dass per 14.05.2009 137 Personen die Gemeinschaftsunterkunft bezogen haben.

Es handelt sich hierbei um 89 Einzelpersonen und 17 Familien mit insgesamt 48 Personen. Unter diesen 48 Personen sind 26 Erwachsene und 22 Kinder. Die 22 Kinder teilen sich auf folgende Altersgruppen auf:

  0 bis    3 Jahre             12 Kinder

             3 bis    7 Jahre              8 Kinder

 7 bis 12 Jahre            1 Kind

12 bis 18 Jahre            1 Kind

15 Einzelpersonen sowie 10 Familien mit insgesamt 30 Personen haben bereits eine Genehmigung zur Wohnsitznahme außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft bzw. bedürfen dieser nicht und können nach Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft einen eigenen Wohnraum beziehen.  

 

Info der Ausschussvorsitzenden

 

Frau Schulze berichtet über die konstituierende Sitzung des Behindertenbeirates vom 14.05.2009 und informiert, dass Herr Schmarje, Vorsitzender des Beirates, künftig der Vertreter des Behindertenbeirates im Ausschuss für Gesundheit und Soziales sein wird. Sie begrüßt Herrn Schmarje, der als Gast anwesend ist.

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