19.05.2009 - 5.1 Nutzungsgebühr für das Potsdamer Frauenhaus

Beschluss:
vertagt
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Frau Engel-Fürstberger bringt die neue Fassung des Antrages ein und begründet diese.

Sie macht auf die Hemmschwelle aufmerksam, die möglicherweise Frauen abschreckt, im Bedarfsfall das Frauenhaus aufzusuchen.

 

Frau Gerber betont, dass durch die Befreiung von den Nutzungsgebühren der Druck von den Frauen genommen würde.

 

Frau Müller weist darauf hin, dass durch Haushaltsbeschluss für 2009 der ursprüngliche Antrag erledigt ist. Der vorliegende Antrag ist ihres Erachtens nach ein völlig anderer Antrag.

Sie macht darauf aufmerksam, dass es Frauen gibt, die durch das Sozialamt eine Erstattung bekommen.

Sie weist darauf hin, dass im Potsdamer Frauenhaus auch Frauen aus dem Umland betreut werden. Für diese kann die LHP die Kosten nicht übernehmen.

 

Frau Schulze macht darauf aufmerksam, dass der ursprüngliche Antrag im Finanzausschuss bereits zurückgezogen wurde.

Sie bittet, den Antrag zurückzustellen und im Zusammenhang mit der Haushalts-Diskussion 2010 erneut aufzurufen.

 

Frau Engel-Fürstberger erklärt, dass der Antrag im Finanzausschuss versehentlich zurückgezogen wurde. Aus ihrer Sicht sollte man sich prinzipiell dazu verständigen, ob die Nutzungsgebühr für schutzsuchende Frauen und Kinder generell erlassen wird, wie es in anderen Städten auch üblich ist.

 

Herr Ernst erklärt, dass die Einnahmen über die Nutzungsgebühr des Frauenhauses jährlich ca. 10.000 bis 15.000 Euro betragen und Bestandteile der Finanzierungspläne sind.

Frauen, die mittellos oder Geringverdiener sind, bekommen die Kosten der Unterkunft ohnehin erstattet und Frauen, die über entsprechendes Einkommen verfügen, ist es zuzumuten, sich angemessen zu beteiligen.

Des Weiteren ist zu bedenken, dass ca. 50 % der Frauen nicht aus Potsdam kommen. Bei einer kostenlosen Nutzung würde die LHP kommunale Leistungen für andere zuständige Leistungsträger erbringen.

 

Herr Besancon gibt zu bedenken, dass Frauen ohne eigenes Einkommen, den Schritt in Frauenhäuser oft scheuen, da sie die erforderliche Antragstellung und drohende finanzielle Notlagen nicht einschätzen können.

 

Frau von Halem erklärt, dass Frauen, die häuslicher Gewalt unterstehen, eine Unterstützung bekommen, wenn sie kein Einkommen haben oder dann den Schutz ablehnen würden, wenn sie die Gebühr bezahlen müssen.

Sie spricht sich aber gegen eine Pauschale aus. Frauen, die ein eigenes Einkommen haben, sollten durchaus die Gebühr bezahlen, wenn sie dazu in der Lage sind.

Bei besonderer Härte und Empfängerinnen von Leistungen nach SGB II und XII sowie Geringverdienerinnen wird die Gebühr bereits jetzt erlassen.

Sie fragt, wie groß der Anteil der Frauen ist, die die Nutzungsgebühr bezahlen müssen.

 

Frau Gerber erklärt, dass es in verschiedenen Gemeinden (auch in Berliner Bezirken) üblich ist, keine Gebühren in den Frauenhäusern zu erheben. Der Antrag soll bewirken, dass unabhängig vom Einkommen, der Schutz der Frauen kostenfrei ermöglicht werden kann.

Sie weist auch darauf hin, dass die Finanzierung für den Verein sehr kompliziert ist.

Sie macht aber auch deutlich, dass das Frauenhaus grundsätzlich gut durch die LHP unterstützt wird.

 

Frau Schulze fragt die antragstellende Fraktion, wie diese auf die Summe im Antrag gekommen ist.

 

Frau Engel-Fürstberger erklärt, dass man ist auf die Summe in Rücksprache mit dem Frauenhaus gekommen sei. Sie weist darauf hin, dass dies inkl. der Kosten für Zufluchtswohnungen ist.

Sie macht nochmals deutlich, dass damit die Hemmschwelle für die Frauen genommen werden soll. Aber auch dem Frauenhaus sollte der Aufwand abgenommen werden, um sich intensiver um die Frauen in ihrer schwierigen Situation kümmern zu können.

Bezüglich der Frauen aus Potsdam-Mittelmark macht sie deutlich, dass auch Potsdamer Frauen in ein Berliner Frauenhaus gehen und dort kostenlos betreut werden.

Sie spricht sich dafür aus, dass die LHP hier eine Vorbildfunktion wahrnehmen sollte.

 

Frau Judacz erinnert daran, wie in der letzten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales im Zusammenhang mit dem Antrag zur Finanzierung der AIDS-Hilfe Potsdam die Mittelvergabe geprüft wurde. Sie hat Bedenken, hier über eine zusätzliche Finanzierung zu beschließen. Sie macht auch deutlich, dass die LHP nicht einfach so die Kosten für andere Landkreise übernehmen soll. Dies wurde auch im Zusammenhang mit der Aids-Hilfe so diskutiert.

 

Frau Dencker bittet einen Passus aufzunehmen, dass es einen Rückschluss zu den Kosten gibt.

Sie fragt, ob es auch Gerichtsverfahren gegen die Männer gibt, bei denen ein Zugriff auf entstandene Kosten durch die Stadt möglich ist.

 

Frau Gerber weist darauf hin, dass alle Mittel abgerechnet und geprüft werden.

Der Zugriff auf Mittel der Männer ist schwierig, auch weil die Frauen oft im Laufe eines Verfahrens die Anzeigen zurückziehen.

 

Frau Müller macht deutlich, dass die Frauen sowieso in das Sozialamt kommen müssen, wenn sie kein eigenes Einkommen haben. Hier entstehen keine zusätzlichen Wege. Wenn die Frauen Ansprüche haben, müssen sie diese auch realisieren.

Sie weist darauf hin, dass die LHP nicht einzelne Frauen finanziert, sondern Plätze im Frauenhaus. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark müsste dann anteilig seine Plätze finanzieren.

Sie macht auch darauf aufmerksam, dass Potsdam eine HSK-Gemeinde ist und somit nicht in der Lage, auf Nutzungsgebühren zu verzichten.

Es sollte geprüft werden, wie viele Plätze der Landkreis Potsdam-Mittelmark zur Verfügung hat, um diese Plätze dann so zu finanzieren, wie Potsdam dies für 2009 praktiziert.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark bekommt eine institutionelle Förderung für diese Plätze vom Land.

 

Frau Engel-Fürstberger stellt den Antrag zurück.

 

Frau Müller gibt eine persönliche Erklärung ab. Sie macht deutlich, dass sie nicht gesagt hat, dass die Abrechnungsmodalitäten für das Frauenhaus einfach sind.

Sie wirbt dafür, dass der Landkreis Potsdam-Mittelmark die ihm zur Verfügung stehenden Plätze im Frauenhaus anteilig auch finanziert.

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