28.08.2002 - 7 Einwohnerfragestunde

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Zur Einwohnerfragestunde liegt eine Frage vor, die 3 Unterpunkte beinhaltet. Nach der  Diskussion, ob alle 3 Fragen im Rahmen der StVV behandelt werden oder ob es sich um Einzelprobleme handle, die schriftlich beantwortet werden sollen, schlägt Herr Krause vor, dem Fragesteller die Antworten bereits vor der Sitzung mitzuteilen und ihm dann freizustellen, ob er zur Fragestunde kommen wolle oder nicht.

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