11.09.2002 - 4 Bestätigung des Treuhändervertrages gemäß DS 02...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 11.09.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Dr.
von Kuick-Frenz erläutert den Treuhändervertrag und die dazu ausgereichte
Präzisierung für den § 6 Abs. 3 mit folgendem Wortlaut:
Der
vorläufige Stundensatz beträgt 67,00 EUR.
Die
abschließende endgültige Festlegung der Höhe des kostendeckenden Stundensatzes
erfolgt nach Vorlage der Kalkulation bis zum 15. November 2002. Der dann
vereinbarte Stundensatz gilt dann auch rückwirkend und ersetzt den vorläufigen
Stundensatz.
Dieser
Satz umfasst alle in Abs. 2 genannten Kostenpositionen. Hinzu kommt die
gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer.
Herr Dr.
Scharfenberg bittet, folgende Korrekturen vorzunehmen:
§ 1 Abs.
2 im vorletzten Satz
muss – „von der Stadtverwaltung“- ersetzt werden durch –„von der
Stadtverordnetenversammlung“-
§ 4 Abs.
3 Satz 2 – muss es korrekt lauten:
... Bei
unterschiedlichen Auffassungen über die Rechtmäßigkeit von einzelnen Weisungen ist
das für Städtebauförderung ...
Auf die
Nachfrage von Herrn Dr. Scharfenberg, wer die gemäß § 4 Abs. 4 geforderte Zustimmung
der Stadt gebe, antwortet Frau Dr. von Kuick-Frenz, dass das die Beigeordnete
des GB IV sein werde.
Die
weiteren Nachfragen von Herrn Dr. Scharfenberg beziehen sich auf die im § 6
Abs. 4 geregelte Vergütung.
Herr
Bruch bringt anschließend folgenden Änderungsantrag ein:
Die
Beschlussvorlage wird um folgenden Punkt 3 ergänzt:
3. Die
Wirksamkeit des Vertrages wird um die Bedingung der Vorlage einer positiven
Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Erfüllung der Voraussetzungen für ein
„Inhaus-Geschäft“, also ein vergabefreies Eigengeschäft, erweitert.
Auf
Nachfrage mehrerer Hauptausschussmitglieder erläutert Herr Exner, dass sich der
Änderungsantrag seiner Ansicht nach erübrigen würde, da die Kommunalaufsicht
ohnehin prüfe.
Frau
Müller verweist auf eine Unkorrektheit auf dem Deckblatt. Entgegen dem gefassten Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 04.09.2002, ist hier noch die Vertretung der
Vorsitzenden der StVV durch die Beigeordneten Frau Dr. von Kuick-Frenz
enthalten. Da die StVV diese Vertretungsregelung gestrichen hatte, bittet sie,
das entsprechend zu ändern.
Im
Weiteren werden zahlreiche Nachfragen zu den Modalitäten der Vergütung gemäß §
6 des Vertrages gestellt.
Herr
Bruch bittet anschließend, folgenden Wortlaut von Frau Dr. von Kuick-Frenz zur
Rückdatierung des Vertrages in das Protokoll zu nehmen:
Die
Bearbeitung der vorbereitenden Untersuchungen war Ende März 02 abgeschlossen.
Um die Zügigkeit des Vorhabens nicht zu gefährden, erfolgte zwischenzeitlich
die Weiterbearbeitung. Die bedingt die Rückdatierung des Vertrages.
GO-Antrag: Herr Bruch beantragt namentliche
Abstimmung bezüglich seines gestellten Änderungsantrages:
Die
Hauptausschussmitglieder stimmen nach namentlichem Aufruf wie folgt ab:
Frau
Geywitz, Klara NEIN
Herr
Dr. Stahlberg, Jürgen NEIN
Herr
Dr. Menning, Manfred
NEIN
Herr
Bruch, Stefan J.
JA
Herr
Näder, Volkmar
JA
Herr
Dr. Scharfenberg, Hans-Jürgen
NEIN
Frau
Dr. Schröter, Karin
NEIN
Herr
Krause, Siegmar
Stimmenthaltung
Frau
Müller, Birgit
Stimmenthaltung
Frau
Dr. Lotz, Brigitte
JA
Frau
Platzeck, Ute JA
Herr
Dr. Arlt, Klaus
NEIN
Der
Änderungsantrag ist mit 4 JA-Stimmen, 6 NEIN-Stimmen, bei 2 Stimmenthaltungen abgelehnt.