18.06.2009 - 4.4 Einrichtung der Stelle eines "Baumdoktors" / ei...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Ernst erklärt, dass der Fachbereich Soziales, Gesundheit und Umwelt die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zur Begutachtung bzw. Behandlung von Bäumen und zur Überprüfung von Gutachten nicht für notwendig erachtet.

Im Bereich Grünflächen und in der unteren Naturschutzbehörde sind mehrere qualifizierte Mitarbeiter mit der Kontrolle und Begutachtung von Bäumen betraut. Bei besonders alten oder ortsbildprägenden Bäumen werden zusätzlich externe Baumsachverständige beauftragt.

 

Herr Claes schließt sich den Ausführungen von Herrn Ernst an. Er macht deutlich, dass der größte Teil  der Schädigungen an Bäumen auf Baumaßnahmen zurückzuführen ist, die jedoch erst Jahre später auftreten. Hier sollte eine Baustellenüberwachung erfolgen. Dies sei eine reine Kontrollfunktion, die unangemeldet erfolgen solle.

 

Herr Becker weist auf die sehr gute Fachkompetenz der Verwaltung diesbezüglich hin.

 

Frau Oldenburg fragt, wie die Überprüfung des Gesundheitszustandes des Baumbestandes in der LHP erfolgt. Gibt es einen Plan oder wird auf Hinweise reagiert? Sie fragt weiterhin, wie viele Gutachten in den letzten Jahren beauftragt  wurden und wie hoch die Kosten dafür waren.

 

Frau E. Müller macht darauf aufmerksam, dass die Verwaltung diese Daten möglicherweise nur mit viel Aufwand von Fachmitarbeitern zusammentragen kann. Sie bittet, von unnötigen statistischen Erhebungen abzusehen.

 

Frau Oldenburg fragt, ob es eine ständige Verantwortung bei einem Mitarbeiter gibt, der dies bearbeitet. Ihr Hauptanliegen ist zu wissen, wie die Verwaltung arbeitet, um den Gesundheitszustand der Bäume zu kontrollieren und zu erhalten.

 

Herr Claes erklärt, dass im Bereich Grünflächen drei Mitarbeiter für die Baumunterhaltung zuständig sind. Einmal jährlich wird eine Baumschau durchgeführt. Entsprechend der Baumschau werden die Baumpflegeverträge ausgelöst.

Wenn festgestellt wird, dass ein Baum gefällt werden muss, wird grundsätzlich vor der Fällung ein externer Gutachter zu Rate gezogen.

 

Herr Dr. Seidel nimmt Bezug auf die Frage von Frau Oldenburg zu Anzahl und Kosten von Gutachten und erinnert daran, dass durch die Verwaltung in einer Mittelungsvorlage eine Auflistung zu allen Gutachten von 2004 bis 2008 vorgelegt wurde.

 

Frau Oldenburg verzichtet daraufhin auf die Beantwortung dieser Frage.

 

Herr Menzel bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters die Kosten für die Gutachten möglicherweise unterschreiten würde.

Er kann sich nicht vorstellen, dass die drei Mitarbeiter den Baumbestand im Blick haben können.

 

Herr Dr. Seidel hält es für sinnvoller, bei dem bisherigen Verfahren zu bleiben. Er wird dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Lehmann wird den Antrag ebenfalls ablehnen. Er hat festgestellt, dass es in Potsdam eine hochqualifizierte Baumpflege gibt.

 

Auch Herr Utting lehnt den vorliegenden Antrag ab.

 

Herr Vogel weist darauf hin, dass die Begutachtung der Bäume eine immense Leistung ist. Er äußert Zweifel, ob dabei die Qualität nicht leiden muss.

 

Herr Jäkel betont, dass die Baumpflege mehr ist, als die bloße Verkehrssicherung. Es sollte darüber nahgedacht werden, wie man die Gesundheit der Bäume erhalten kann.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusätzlich zu den jetzigen Stellen im Grünflächenamt und in der Unteren Naturschutzbehörde die Stelle eines/einer Beauftragten für geschädigte und kranke Bäume einzurichten und mit einer Dendrologin oder einem Dendrologen zu besetzen.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit soll darin bestehen, Baumkrankheiten oder -schädigungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen durchzuführen.

Darüber hinaus sollen aber auch Baumgutachten erstellt oder überprüft werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  6

Stimmenthaltung:       0

Der Antrag wird abgelehnt.