24.06.2009 - 6 Unabhängiges Gutachten Griebnitzsee
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Fraktion FDP/Familien-Partei
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FDP/Familienpartei
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Engel-Fürstberger bringt den Antrag ein. Der
Oberbürgermeister führt anschließend aus, dass diesbezüglich verschiedene
Aspekte kritisch gewürdigt worden seien und im Ergebnis die Festlegung
getroffen wurde, dass die Aufstellung des B-Planes mit externer Unterstützung
erarbeitet werde, um damit auch neue Möglichkeiten auszuloten. Ebenso werde
sich die Stadt für eine rechtlich saubere Argumentationsweise extern beraten lassen, um alle Risiken
zu minimieren und werde den B-Plan vor der Beschlussfassung noch einmal extern
begutachten lassen, um rechtliche Risiken und finanzielle Aufwendungen zu
kennen. Diese Maßnahmen entsprechen dem vorliegenden Antrag und wurden bereits
in der dazu gebildeten ständigen Arbeitsgruppe besprochen. Damit habe sich der
Antrag eigentlich erledigt und könne mit einer Protokollnotiz aus dem
Geschäftsgang genommen werden.
Frau Engel-Fürstberger folgt diesem Vorschlag, wenn die
Prüfungen eine Risikoanalyse und eine Kostenschätzung beinhalten und vor
Beschlussfassung des B-Planes vorgelegt werden - dies sagt der
Oberbürgermeister zu.
Herr
Dr. Scharfenberg plädiert dafür, dass die genannten Schritte in einem
vertretbaren Zeitrahmen erfolgen und fragt nach den diesbezüglichen
Vorstellungen der Verwaltung. Der Oberbürgermeister führt aus, dass eine
Mitarbeiterin aus dem Bereich Stadtplanung allein damit beschäftigt sei und
darüber hinaus die externe Beratung erfolge. Es gebe regelmäßige
Abstimmungsrunden, auch in enger Verbindung mit anderen Bereichen der
Verwaltung, wie z. B. die Naturschutzbehörde und parallel die rechtliche
Begutachtung. Trotzdem wolle er so schnell wie möglich der
Stadtverordneten-versammlung den neuen B-Plan vorlegen; allerdings unter der
Maßgabe, dass hier Gründlichkeit vor Schnelligkeit gehe, so dass März 2010 als
realistisch angesehen werde. Das begründe sich auch in den aufwändigen
naturschutzrechtlichen Untersuchungen, die über eine gesamte
Vegetations-periode dokumentiert werden müssen.