25.08.2009 - 2.3 Billigung des Abwägungsergebnisses und Satzungs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 25.08.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Graumann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) teilt
mit, dass es sich auch hier um eine Wiedervorlage handelt. Der SB-Ausschuss
hatte um Information zur Überlagerung des B-Planes mit den Freianlagen des
Gartens zur Villa Jacobs gebeten. Hierauf geht Herr Graumann anhand des Planes
erläuternd ein.
Frau Hüneke appelliert dafür, sich mit dem
Grundstückseigentümer des betroffenen Grundstücks zu verständigen.
Herr Graumann berichtet, dass Einvernehmen mit dem Eigentümer
dahingehend erreicht worden ist, dass die Baugrenze bis zum äußeren
Hippodromweg zurück genommen werden konnte. Auf nochmalige Nachfrage von Herrn
Kümmel, antwortet Herr Graumann, dass der Eigentümer mit Schreiben vom 10.8.09
sich deutlich bekannt habe, dass diesem Ergebnis zugestimmt wird; eine weitere
Aufgabe von Baurechten aber nicht akzeptiert wird.
Frau Hüneke stellt den Änderungsantrag:
Die Abwägung ist dahingehend zu ändern, dass die
Gartenanlage bis zum Königsweg ausgewiesen werden soll.
Abstimmung: 1/5/0
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Das
Abwägungsergebnis der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs.
2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ und zur
Änderung der Straßenbahnwendeschleife des Nordastes, 2.BA nach dem Genehmigungsverfahren gem. § 28 Abs. 3
Personenbeförderungsgesetz wird gebilligt (siehe Anlage 2).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 83 „Campus am Jungfernsee“ wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die
dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlage 3)
(+ redaktionelle Änderung in den TÖB, S. 28 – statt
Winterenergienutzung korrekt Windenergienutzung)
Anlagen zur Vorlage
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