25.08.2009 - 3.7 BE zur Entwicklung Bertinistraße/Bertiniweg (Bi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Goetzmann geht anhand eines Planes auf die fertiggestellte Erschließung im Bereich des B-Planes Nr. 95 ein. Es bestehe eine provisorische Anbindung von der Fritz-von-der-Lancken-Str. in den Bertiniweg, bis zur Villa Gutmann.

Von der anderen Seite über die Bertinistr. sei ebenfalls die Zufahrt bis zur Villa Gutmann möglich.

Aktuell stehen an:

-          Leitungsverstärkung im Bereich Bertinistr./-weg (Leitungsausbau)

-          anschließend Straßenarbeiten Bertinistr./-weg (die Vorplanungen laufen; auf beiden Seiten handele es sich um beitragspflichtige Straßenausbauarbeiten (d.h. mit Anwohnerbeteiligung)

 

Herr Goetzmann erklärt nochmals ausdrücklich, dass die Inhalte der Bebauungspläne 60, 10 und 95 konsequent von demselben Verkehrskonzept ausgehen; welches eine Unterbrechung des Verkehrs vorsieht (an der Stelle, die vom Profil nicht verbreiterbar sei – ca. 3 m Breite). Die Verwaltung arbeitet auf Grundlage der Beschlusslage.

 

Frau Hüneke bittet die Thematik Pflasterstraßen zu berücksichtigen.

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