25.08.2009 - 3.9 Information zur Sporthalle Sandscholle (entspr....

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Dr. Rummler (Anwohner Am Sportplatz) nimmt das Rederecht wahr. Er geht auf die gegenwärtige Situation ein (reines Wohngebiet; steigende Frequenz durch Fußballnutzung der Sportplätze; erhöhter Verkehr, Parkflächen überfordert) und bittet dringlich von einer Bebauung der Parkfläche mit einer Sporthalle abzusehen. Er informiert weiter, dass sich alle Anwohner der Straßen gegen die Errichtung der Sporthalle ausgesprochen hätten.

 

Herr Goetzmann informiert, dass erheblicher Ersatzbedarf für eine Sporthalle besteht. Im Zuge des Konjunkturpaketes II sei man auf der Suche nach einem Standort gegangen. Von der bauordnungsrechtlichen Seite her, würde sich auch der Stellplatzbedarf erhöhen; hier wäre mit erheblichen Einwendungen der Nachbarschaft zu rechnen. In der Umgebung gibt es eine reine Wohnnutzung; der Sportplatz sei dabei die Ausnahme. Die Beurteilung erschließt sich auf Bewertung nach § 34 BauGB. Der Sportplatz hat Bestand und von daher rechtlich nicht zu beanstanden.

Zur Frage, ob und wie weit unter Berücksichtigung von Flächen der Stadt alternative Standorte bestehen, antwortet Herr Goetzmann, dass es bislang noch keine belastbaren alternativen Vorschläge gibt.

 

Zu dem von Frau Tack hinterfragten Bauantrag (lt. Aussage der Kanzlerin der UNI gab es einen Bauantrag 2005) teilt Herr Goetzmann mit, dass es einen Bauantrag (wie ihn die Bauverwaltung versteht) weder 2005 noch vorher gegeben habe. Der Begriff Bauantrag resultiert vermutlich daraus, dass Hochschulen gehalten sind, beim Ministerium ihren Bedarf durch Bauantrag anzugeben.

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